Faktencheck: Schulte-Vortrag in Nottuln

29. April 2026, Forum Rupert-Neudeck-Gymnasium

Veranstaltung: Eingeladen von Gegenwind Nottuln, ca. 100 Besucher
Grundlage: Mitschriften und Notizen aus dem Vortrag
Bezug: Ergänzung zum Faktencheck der YouTube-Videos (18 Behauptungen)

Kontext: Prof. Schulte sprach am 29. April auf Einladung von Gegenwind Nottuln im Gymnasium. Dieser Faktencheck prüft neue Behauptungen aus dem Vortrag, die über die bereits auf dieser Website dokumentierten 18 Behauptungen aus seinen YouTube-Videos hinausgehen. Der WN-Bericht von Viola ter Horst erschien am 02.05.2026.

1. Grundmuster des Vortrags

Schulte baut jeden Themenblock nach Hegel auf: These (Pro-Windkraft-Position) - Antithese (seine Gegenposition) - Synthese. In jedem einzelnen Fall ist die Synthese gleich der Antithese. Es gibt keine echte Synthese im Hegelschen Sinne - die Gegenposition “gewinnt” immer.

Bemerkenswert: Im Vortrag formuliert Schulte vorsichtiger als in seinen YouTube-Videos. Er sagt “eindeutig wahrscheinlich” und “Indizien” statt “gesichert gesundheitsgefährdend” (Video 5). Er vermeidet Begriffe wie “Klimanationalismus”, “Staatsfunk” und “Mietwissenschaftler”, die in den Videos vorkommen. Mehrere Behauptungen aus den Videos - etwa der Rechenfehler bei Bisphenol A (Faktor 25 daneben) oder die 13,3 Billionen Euro (PwC-Studie sagt das Gegenteil) - tauchen im Vortrag nicht mehr auf. Schulte zeigte diese Website als eine seiner Quellen, die er angeblich widerlegt.

2. Behauptungen aus dem Vortrag

Behauptung 1: "18.000 Probanden" belegen Herzrisiko durch Windkraft

MEHRFACH IRREFÜHREND
”Eine ganz aktuelle Studie aus Paderborn […] 18.000 Probanden […] deutlich erhöhte Inzidenz von Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was nicht stimmt:

  • Kein Paper, ein Kongressposter (P-15-07, DGIM-Kongress April 2026). Keine vollständige wissenschaftliche Begutachtung.
  • Keine “Probanden”. Es sind KV-Abrechnungsdaten (ICD-Codes) aus vier Gemeinden im Kreis Paderborn, per Informationsfreiheitsgesetz angefragt. Kein einziger Mensch wurde untersucht. Schulte räumt auf Nachfrage ein, dass es KV-Daten sind.
  • Kein einziger Infraschall-Messwert in der gesamten Studie.
  • Keine statistische Confounding-Kontrolle. Das Poster zeigt einen Altersvergleich für 2024 - aber keine Altersstandardisierung der Erkrankungsraten, keine multivariate Analyse, keine Kontrolle für Ärztedichte, Kodierverhalten oder Soziodemografie.
  • Autoren fachfremd: Vahl (Herzchirurg, emeritiert) und Dietz (Unfallchirurg). Der Epidemiologe Prof. Wild ist nur in den Acknowledgments, nicht Co-Autor.
  • Vahls Peer-Review-Arbeit zum Thema (Chaban et al. 2021) wurde in derselben Fachzeitschrift als methodisch ungültig widerlegt (Mueller et al. 2022) - die Laborpegel waren 10.000 bis 1.000.000 Mal höher als reale Windrad-Infraschallpegel.

Quellen: Poster P-15-07 (PDF), DGIM-Kongressprogramm, Mueller et al. 2022 (PMC9703817) · Ausführlicher Faktencheck zur Mainzer Studie

Behauptung 2: "Das UBA vergleicht mit Braunkohle"

FALSCH
”Der Vergleich war Braunkohle. […] Wenn wir nach Frankreich gucken, dann amortisiert sich ein Windrad erst nach elf oder zwölf Jahren. Weil die nur 45 Gramm CO2 haben.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was nicht stimmt:

  • Das UBA vergleicht NICHT mit Braunkohle. Die UBA-Methodik nutzt einen “Verdrängungsmix” - ein marktbasiertes Modell, das berechnet welche fossilen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Öl) tatsächlich verdrängt werden (UBA Climate Change 03/2025, S. 22+28).
  • Frankreich hat nicht 45 g/kWh. RTE (französischer Netzbetreiber) meldet für 2025: 19,6 g CO2/kWh. Schulte liegt um den Faktor 2,3 daneben.
  • ”11-12 Jahre” stimmt rechnerisch nicht mit den korrekten französischen Werten.

Quellen: UBA Climate Change 03/2025 (PDF, S. 22+28), RTE France 2025: 19,6 g/kWh

Behauptung 3: "In den meisten WEA über 1.000 kg Seltene Erden"

FALSCH FÜR DEUTSCHLAND
”In den meisten Windkraftanlagen weit über 1000 kg seltene Erden aus China.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was stimmt: 90% der Seltenen Erden kommen aus China (IEA 2024). Direct-Drive-Anlagen (z.B. Siemens Gamesa) brauchen ~1.000-1.200 kg Permanentmagnete pro 6 MW.

Was falsch ist: “Die meisten” stimmt nicht für Deutschland. Enercon, der deutsche Marktführer im Onshore-Bereich, nutzt null Permanentmagnete und null Seltene Erden - sie verwenden fremderregte Generatoren. Getriebe-Anlagen (z.B. Vestas, Nordex) brauchen rund 10x weniger als Direct-Drive.

Quellen: IEA: Critical Minerals 2024

Behauptung 4: "Deutschland einziges EU-Land" das Infraschall für harmlos hält

FALSCH
”Frankreich und Dänemark haben ihre Position schon geändert.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was nicht stimmt: Beide Länder halten dieselbe Position wie Deutschland:

  • ANSES (Frankreich, 2017): “No health effects related to exposure to noise from wind turbines, other than discomfort related to audible noise.”
  • Dänische EPA: “Infrasound that is lower than hearing limits cannot harm health.”

Schulte nennt keine Quelle für die angebliche Positionsänderung. Die offiziellen Stellungnahmen beider Länder sind öffentlich zugänglich und widersprechen seiner Behauptung.

Quellen: ANSES 2017 (Frankreich)

Behauptung 5: Frankreich hat Entschädigung für WEA-Anwohner "beschlossen"

FALSCH
“Frankreich hat Entschädigungen von 20.000-80.000 EUR beschlossen.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was nicht stimmt: Frankreich hat kein Entschädigungsgesetz für WEA-Anwohner. Es handelt sich um einzelne Gerichtsurteile (Toulouse 2021, Strasbourg 2024), bei denen Gerichte Entschädigungen für eine Mischung aus Wertminderung und Gesundheitsbeeinträchtigung zusprachen. Einzelne Urteile sind keine Gesetzgebung.

Zum Vergleich: Dänemark hat tatsächlich ein gesetzliches Entschädigungsschema (VE-loven, seit 2009). Dort liegt der Durchschnitt bei ~7.600 EUR pro Haushalt - weit unter den von Schulte genannten französischen Einzelfällen.

Quellen: Légifrance (kein Entschädigungsgesetz auffindbar), VE-loven (Dänemark)

Behauptung 6: Stockum ist Schwachwindstandort - "sinnbefreit"

IRREFÜHREND
“Mit dem Kubikgesetz ist Windkraft in Nottuln sinnbefreit. Der Kapazitätsfaktor steigt trotz Ausbau kaum - von 18% auf 22%.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was stimmt: Das Kubikgesetz (Leistung ~ Windgeschwindigkeit hoch 3) ist korrekte Physik. Mehr Wind = überproportional mehr Strom.

Was nicht stimmt:

  • Moderne Anlagen sind für Schwachwind entwickelt. Die geplanten V172-Anlagen (266m Höhe) haben einen Rotordurchmesser von 172m - speziell für Standorte mit weniger Wind. In dieser Höhe weht deutlich mehr Wind als auf 100m (alte Anlagen).
  • Betreiber rechnen selbst. Die Stadtwerke Münster bieten in EEG-Ausschreibungen 5,5 ct/kWh - kein Unternehmen investiert dreistellige Millionenbeträge an einem “sinnbefreiten” Standort.
  • Das Kubikgesetz wirkt auch umgekehrt: Höhere Anlagen fangen mehr Wind, und dieser zusätzliche Wind bringt kubisch mehr Leistung.

Quellen: BNetzA Ausschreibungsergebnisse, Stadtwerke Münster: Nottuln

Behauptung 7: "Gewerbesteuer fließt erst ab Jahr 8-12"

VERALTET - VERSCHWEIGT ZWEI REFORMEN
”Die GmbH und Co.KG zahlt die ersten 8 oder 10 Jahre auch keine Gewerbesteuer […] Ab Jahr 8, 10 oder 12 kommt der erste Euro.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was fehlt:

  • Seit 2023: §6 EEG schreibt 0,2 ct/kWh an betroffene Gemeinden vor - ab dem ersten Tag der Einspeisung. Diese Zahlung ist unabhängig vom Gewinn des Betreibers.
  • Seit 2021: Die Gewerbesteuerzerlegung wird grundsätzlich zu 90% nach installierter Leistung verteilt (§29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG, Fondsstandortgesetz). Schulte hat aber im Kern recht: Gewerbesteuer setzt einen Gewerbeertrag voraus. Bei integrierten Stadtwerke-Konzernen (Wind, ÖPNV, Wasser …) kann der Konzern-Gewerbeertrag durch Verluste in anderen Bereichen niedriger ausfallen als der reine Windpark-Gewinn.
  • Für Nottuln: Die Stadtwerke Münster planen für Nottuln eine abweichende Zerlegung nach §33 GewStG, damit die Wertschöpfung am Anlagenstandort anfällt - so bereits beim Windpark Südlohn-Venn praktiziert. Die Vereinbarung wird allerdings für jedes Veranlagungsjahr neu festgesetzt und greift nur bei positivem Konzern-Gewerbeertrag.

Quellen: §29 GewStG, §33 GewStG, §6 EEG 2023, Vertiefung: Bürgerbeteiligung am Windpark

Behauptung 8: RWE macht "5,1 Milliarden Vorsteuergewinn"

IRREFÜHREND - EBITDA IST NICHT VORSTEUERGEWINN
”5,1 Milliarden Vorsteuergewinn in 2025 […] 9% geht an Qatar und 6% an BlackRock”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was nicht stimmt: Die 5,1 Mrd. EUR sind das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) - nicht der Vorsteuergewinn. Der Nettogewinn lag bei 1,8 Mrd. EUR. Schulte übertreibt den Gewinn um den Faktor 2,8.

Was stimmt: Qatar hält 9,3%, BlackRock 5,9% der RWE-Aktien. 62% institutionelle Investoren aus dem Ausland. Aber: Das gilt für jedes DAX-Unternehmen mit internationalen Aktionären.

Was fehlt: Für Nottuln/Stockum ist der Betreiber die Stadtwerke Münster - ein 100% kommunales Unternehmen. Kein Qatar, kein BlackRock, kein RWE. Bundesweit halten die “großen drei” Energieversorger (RWE, E.ON, EnBW) zusammen nur 4% der installierten Windleistung. Privatpersonen halten 39%, Energiegenossenschaften und Bürgerwindparks weitere zweistellige Anteile (Trend Research 2020, in Sixtus et al. 2025 für das BMWK).

Quellen: RWE Shareholder Structure, RWE Pressemitteilung 12.03.2026; BMWK-Studie “Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien” (Sixtus et al. 2025)

Behauptung 9: EEG bezahlt für nicht produzierten Strom

VERALTET - VERSCHWEIGT REFORM
“Geniales Geschäftsmodell - Geld für nie gelieferte Kilowattstunden.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was teilweise stimmt: Bei Netzengpässen werden WEA abgeregelt und erhalten 95% Entschädigung (Redispatch). Das betrifft 3,5% der EE-Produktion (9,4 TWh in 2024).

Was Schulte verschweigt:

  • Seit Februar 2025: Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung bereits ab der ersten Viertelstunde (§51 EEG). Für alle Neuanlagen - auch die in Nottuln geplanten.
  • Die Redispatch-Entschädigung existiert, weil der Netzausbau hinter dem Anlagenausbau zurückbleibt - ein Infrastrukturproblem, kein Windkraft-Problem.

Quellen: §51 EEG (Nullvergütung), SMARD Jahresbericht 2024

Behauptung 10: "30.000 Haushalte versorgen" ist "sachlich falsch"

TEILWEISE BERECHTIGT - FRAMING-FRAGE
”Die Aussage ist einfach nur falsch […] An ca. 60 Tagen werden die Anlagen komplett stillstehen.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was stimmt: Die 30.000 ist eine rechnerische Jahresgröße (Jahresproduktion geteilt durch Durchschnittsverbrauch). Mathematisch korrekt: 7 x 6,6 MW x ~2.200 Volllaststunden = ~102.000 MWh / 3.500 kWh = ~29.000 Haushalte. Die Stadtwerke schreiben “könnten” (Konjunktiv). “Sachlich falsch” übertreibt.

Was nicht stimmt: “60 Tage komplett still” ist nicht belegt. Ein Kapazitätsfaktor von ~22% bedeutet, dass im Jahresdurchschnitt 22% der Maximalleistung erzeugt werden - nicht, dass die Anlage 78% der Zeit still steht. Auch bei schwachem Wind wird Strom produziert.

Quelle: Stadtwerke Münster: Windenergie

Behauptung 11: Nachrangdarlehen = "Finger weg!"

RISIKO KORREKT, KONTEXT FEHLT
”Finger weg von einer Bürgerbeteiligung bei Windkraft! […] Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln (Synthese zu Bürgerbeteiligung)

Was stimmt: Nachrangdarlehen sind nachrangig - bei Insolvenz werden sie zuletzt bedient. Die zitierte Risikowarnung ist gesetzlich vorgeschrieben (VermAnlG §13). Green City AG ist ein reales Beispiel (nachrangige Gläubiger erhielten nichts).

Was fehlt:

  • Emittent des ersten über die Gemeinde-Plattform zeichenbaren Projekts (Roruper Berg, Zeichnungsphase 9.-31.03.2026, inzwischen beendet) war die Bürgerwind Roruper Berg GmbH & Co. KG (Firmensitz Billerbeck, HRA 9937) - ein regionaler Akteur, an dem auch der Kreis Coesfeld über die “Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH” beteiligt ist. Der Windpark Roruper Berg selbst steht in der Gemeinde Nottuln. Die Plattform wird im Auftrag der kommunalen Nottuln.Wind GmbH (100 %-Tochter der Gemeinde) von der eueco GmbH betrieben. Für das Stockum-Projekt der Stadtwerke Münster steht das Beteiligungsmodell laut Betreiber noch nicht fest (Optionen: Nachrangdarlehen oder Genossenschaft).
  • Die gesetzliche Risikowarnung steht auf jedem Nachrangdarlehen - sie ist kein spezifisches Windkraft-Problem, sondern Anlegerschutz-Standard.
  • Schulte vergleicht mit Prokon (Insolvenz durch Missmanagement) und Windreich (Bilanzbetrug) - das sind Einzelfälle mit kriminellem Hintergrund, nicht typische Windkraft-Projekte.

Vertiefung mit allen Modellen und Quellen: Bürgerbeteiligung am Windpark – Quellen: VermAnlG §13 (Risikohinweise), beteiligung.nottuln.de, Handelsregister Coesfeld HRA 9937, Stadtwerke Münster zum Stockum-Projekt

Behauptung 12: Infraschall-Klagen haben "100% Verlustchance"</h3> <div class="bewertung bewertung-gruen">Bewertung: KORREKT - UND SELBSTWIDERSPRUCH</div> <blockquote>"Wenn Sie mit Infraschall klagen, sagt Ihnen jeder vernünftige Anwalt, 100% verlieren Sie vor Gerichten aktuell."<br /><span class="source">- Prof. Schulte, Fragerunde</span></blockquote> <p>Schulte räumt ein, dass Infraschall als Ursache für Kopfschmerzen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gerichtlich nicht anerkannt ist und Klagen aussichtslos sind. Das widerspricht seiner eigenen Darstellung in Video 5, wo er Infraschall als "gesichert gesundheitsgefährdend" bezeichnet. Wenn es "gesichert" wäre, würden Gerichte anders urteilen.</p> <p><strong>Stand der Forschung:</strong> Bisher hat keine peer-reviewte Studie Gesundheitsschäden durch Infraschall von Windkraftanlagen nachgewiesen. Eine australische Doppelblindstudie (Marshall et al. 2023, Environmental Health Perspectives) setzte Probanden 72 Stunden lang Infraschall bei ~90 dB aus - keine Effekte auf Schlaf, Physiologie oder Psychologie. Ein polnisches Review (Pawlaczyk-Łuszczyńska et al. 2025) kommt zum Schluss: "Infrasound that cannot be heard is not annoying and does not cause other adverse health effects." Die gemessenen Werte bei Windkraftanlagen liegen 15-20 dB unter der Hörschwelle.</p> <p><strong>Forschungslücke:</strong> Die meisten Studien basieren auf älteren, kleineren Anlagen (2-4 MW). Für moderne 7-MW-Anlagen wie die in Stockum geplanten gibt es noch keine spezifischen peer-reviewten Infraschall-Messungen. Schwedische Messungen an Anlagen bis 6,6 MW (Mattsson et al. 2025, Applied Acoustics) zeigen höhere Infraschallpegel als bei älteren Anlagen - die Werte lagen aber weiterhin unter der Wahrnehmungsschwelle. Das polnische Review empfiehlt weitere Forschung: "The increasing size of turbines has raised concerns that the sound characteristics will shift to lower frequencies. This should be taken seriously."</p> <p><strong>Warum berichten Anwohner trotzdem Beschwerden?</strong> Die Symptome (Kopfschmerzen, Schlafstörungen) sind real - aber die Ursache ist nach aktuellem Forschungsstand nicht Infraschall:</p> <ul> <li><strong>Hörbarer Lärm:</strong> Was Anwohner stört, ist die hörbare Amplitudenmodulation - das rhythmische "Wusch"-Geräusch. Nächtlicher Lärm kann Schlaf stören, dafür gibt es die TA Lärm (35-45 dB nachts). Das ist ein Lärmproblem, kein Infraschall-Problem.</li> <li><strong>Nocebo-Effekt:</strong> Wer erwartet krank zu werden, berichtet häufiger Symptome. Eine experimentelle Studie (Crichton et al. 2014, Health Psychology) zeigte: Probanden die vorher Warnungen über Infraschall sahen, berichteten Symptome - unabhängig davon ob Infraschall lief oder nicht. Kampagnen wie "Infraschall ist gesichert gesundheitsgefährdend" können genau diesen Effekt verstärken.</li> <li><strong>Stress und Kontrollverlust:</strong> Die Debatte selbst belastet. Jahrelange Konflikte, Angst um den Hauswert und das Gefühl der Machtlosigkeit erzeugen Stress - mit echten körperlichen Folgen.</li> </ul> <p class="source">Quellen: <a href="https://ehp.niehs.nih.gov/doi/10.1289/EHP10757" target="_blank">Marshall et al. 2023 (EHP)</a>, <a href="https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11952193/" target="_blank">Pawlaczyk-Łuszczyńska et al. 2025 (PMC)</a>, <a href="https://doi.org/10.1016/j.apacoust.2025.111156" target="_blank">Mattsson et al. 2025 (Applied Acoustics)</a>, <a href="https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23477573/" target="_blank">Crichton et al. 2014 (Health Psychology)</a>, <a href="/dokumentation/faktencheck-prof-schulte.html#claim7" target="_blank">Video-Faktencheck Behauptung 7</a></p> </div> <div class="claim-card" id="claim13"> <h3>Behauptung 13: Schulte räumt selektive Wahrnehmung ein</h3> <div class="bewertung bewertung-gruen">Bewertung: SELBSTADMISSION</div> <blockquote>"Natürlich hat jeder, wie wir alle sitzen, selektive Wahrnehmung und wir nehmen gegebenenfalls bei der Quellenauswahl durchaus vor allen Dingen das wahr, was gegebenenfalls in den Narrativen im Kopf ist."<br /><span class="source">- Prof. Schulte, Fragerunde (auf Nachfrage von Leon Machens)</span></blockquote> <p>Ein bemerkenswertes Eingeständnis. In seinen Videos und im Vortrag selbst zeigt sich genau dieses Muster: Peer-reviewte Studien (RWI, PNAS, UBA) werden verworfen, während Kongressposter, Makler-Blogs und Meinungsartikel als Belege dienen.</p> <p class="source">Vergleich: <a href="/dokumentation/faktencheck-prof-schulte.html#methode" target="_blank">Muster #10 im Video-Faktencheck</a> (Peer-Review-Anspruch vs. eigene Quellen)</p> </div> <div class="claim-card" id="claim14"> <h3>Behauptung 14: 200.000 tote Fledermäuse und 100.000 tote Vögel pro Jahr

ZAHLEN PLAUSIBEL, KONTEXT FEHLT
”200.000 Fledermäuse und 100.000 bis 200.000 Vögel pro Jahr sterben an Windkraftanlagen.”
- Prof. Schulte, Vortrag Nottuln

Was stimmt: Die Größenordnung ist durch Hochrechnungen belegt (Voigt et al. 2024, BioScience). Die Zahl gilt für Anlagen ohne Schutzmaßnahmen.

Was fehlt:

  • Kein Vergleich mit anderen Todesursachen: Glasscheiben töten ~100 Mio. Vögel/Jahr in Deutschland, Katzen bis 200 Mio., Straßenverkehr ~70 Mio. Windkraft liegt bei 100-200.000 - ein Bruchteil.
  • Abschaltalgorithmen verschwiegen: Abschaltung bei niedrigem Wind senkt die Fledermaus-Mortalität deutlich - bei nur 1-4% Ertragsverlust (Voigt et al. 2024). 60% der Bestandsanlagen laufen noch ohne diese Schutzmaßnahme - das Problem ist lösbar.
  • Moderne Schutzsysteme: Gondelmonitoring + ProBat-Software sind seit 2014 Standard. KI-basierte Antikollisionssysteme (IdentiFlight, ProTecBird) erkennen Greifvögel auf bis zu 1.000m.

Quellen: NABU: Vogelgefährdungen, Voigt et al. 2024 (BioScience)

3. Was Schulte systematisch verschweigt

Neben den oben geprüften Behauptungen fällt auf, was Schulte in seinem Vortrag nicht erwähnt:

Quellen: Grundstücksmarktbericht 2026, Kreis Coesfeld (PDF, amtliche Transaktionsdaten); BMWK-Studie “Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien” (Sixtus et al. 2025)

4. Fragerunde - Highlights

Falsche Zahlen aus dem Publikum

Eine Zuhörerin behauptete, der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix liege bei “circa 10%” und Deutschland zahle “590 Millionen Euro pro Tag” an Subventionen. Beide Zahlen sind grob falsch: Der EE-Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2025 bei 58,6% (Destatis). Die genannte Subventionssumme ist nicht nachvollziehbar. Niemand im Saal korrigierte - auch Schulte nicht.

”Dünnerei von Fakten ist Nonsens”

Ein Zuhörer sagte wörtlich, “diese ganze Dünnerei von irgendwelchen Fakten” sei für ihn “Nonsens”. Schulte antwortete: “Möchte ich zu gewissen Teilen unterstreichen” und lenkte auf den Wertverlust der Kulturlandschaft. Der Aussage, dass Fakten Nonsens seien, widersprach er nicht.

Schattenwurf “verflutet die Häuser”

Im Rahmen eines längeren Wortbeitrags zur Versorgungssicherheit sagte ein Zuhörer, bei niedrigem Sonnenstand im Winter würde der Schattenwurf “Ihre Grundstücke, Ihre Häuser verfluten”. Schulte ging darauf nicht ein. Tatsächlich ist Schattenwurf rechtlich klar geregelt: maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr astronomisch möglicher Beschattung, in der Praxis durch Abschaltautomatik begrenzt auf 8 Stunden pro Jahr. Die Anlagen schalten sich beim Erreichen der Grenzwerte automatisch ab. Mehr dazu im Abschnitt Schattenwurf - die Grenzen auf der Startseite.

Dezibel-Erklärung: 300.000-fache Schallintensität

Aus dem Publikum wurde darauf hingewiesen, dass die Laborexperimente zu Infraschall (Salt & Lichtenhan) bei 130+ Dezibel durchgeführt wurden, während bei Anwohnern von Windkraftanlagen maximal 55-75 Dezibel gemessen werden. Da Dezibel logarithmisch ist, entspricht dieser Unterschied dem 300.000-fachen Schallintensität - nicht “fast doppelt so viel”.

Der Vergleich: Das ist so, als würde man die Gefährlichkeit von Wasser damit beweisen, dass man jemanden untertaucht - und dann behaupten, Regen sei tödlich.

Schulte wich auf eine andere Studie aus (Kaula 2026, publiziert bei ESMED/Medical Research Archives - kein Impact Factor, nicht in PubMed) und räumte ein, diese sei “noch nicht Peer-Review”.

5. Einordnung

Neben den oben dokumentierten Behauptungen wurden weitere Aussagen aus dem Vortrag gegen Originalquellen geprüft. Das Ergebnis ist gemischt: Einige Punkte sind korrekt oder teilweise korrekt, ein erheblicher Teil ist irreführend oder falsch, und mehrere Behauptungen ließen sich nicht unabhängig prüfen.

Schulte hat in einzelnen Punkten berechtigte Anliegen: Die Unterfinanzierung von Rückbausicherheiten bei Altgenehmigungen ist real. Die Risiken von Nachrangdarlehen sind korrekt dargestellt. Und seine Kritik, dass “Jeder Euro bleibt in der Region” eine Vereinfachung ist, ist berechtigt - das wurde auf dieser Website entsprechend korrigiert.

Das Gesamtbild zeigt jedoch dasselbe Muster wie in den Videos: Korrekte Teilaspekte werden mit stärkerer Wortwahl präsentiert als die Quellen hergeben, bestehende Schutzmaßnahmen und aktuelle Gesetzesänderungen werden nicht erwähnt, und die “Synthese” ist in jedem Block identisch mit der Antithese.