Immobilienwerte und Windenergie

Was sagt die Forschung - und was bedeutet das konkret für Nottuln?

Daten: RWI 2019 & 2024, Zensus 2022, PNAS 2024

Aktueller Forschungsstand (2024)

1,8%
Durchschnitt in 1-2 km (RWI 2024)
~3 J.
Preise erholen sich nach ca. 3 Jahren (PNAS 2024)
0%
Kein Effekt bei Anlagen ab 2017 (PNAS 2024)

RWI - Heuer & Sommer (2024)

Eine aktualisierte RWI-Studie (Heuer & Sommer, SSRN #4918064) untersuchte rund 4 Millionen Immobilienangebote auf ImmoScout24 von 2009 bis 2021.

Ergebnis: Immobilien mit einer WEA im Umkreis von 1-2 km sind durchschnittlich 1,8% günstiger. Ab 3 km ist kein Effekt mehr nachweisbar. Der Effekt ist bei älteren Immobilien und in weniger dicht besiedelten Gebieten größer.

Methodik: Angebotsdaten (ImmoScout24), 2009-2021. Zum Vergleich: Die RWI-Studie von 2019 nutzte Transaktionsdaten von 2007-2015 und fand höhere Werte (7%/23%).

Berkeley/PIK - PNAS 2024

Eine große US-Studie (Proceedings of the National Academy of Sciences, 2024) untersuchte speziell Häuser mit direktem Blick auf Windräder.

Ergebnis: Der Wertverlust erreicht seinen Höhepunkt nach etwa 3 Jahren und erholt sich danach. Für nach 2017 errichtete Anlagen war kein signifikanter Preiseffekt mehr messbar.

Die Forscher erklären das mit zunehmender gesellschaftlicher Gewöhnung an Windenergieanlagen.

Dröes & Koster (2021) - Anlagenhöhe als Faktor

Eine niederländische Studie (Dröes & Koster, Energy Economics, 2021) ist die einzige Studie, die nach Anlagenhöhe differenziert.

Ergebnis: Bei Anlagen über 150m Höhe beträgt der Wertverlust im Umkreis von 2 km durchschnittlich -5,4%. Bei kleineren Anlagen ist der Effekt geringer.

Einordnung für Nottuln: Die in Stockum geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von ca. 266 m. Alle oben genannten Studien basieren auf Daten zu Bestandsanlagen, die zum Zeitpunkt der Erhebung typischerweise 100-200 m hoch waren. Zur Auswirkung moderner Anlagen dieser Größenordnung auf Immobilienwerte gibt es noch keine belastbare Forschung.

Die oft zitierten Zahlen: RWI-Studie (2019)

In lokalen Diskussionen werden häufig die Zahlen der RWI-Studie von 2019 genannt. Sie untersuchte rund 3 Millionen Immobilientransaktionen zwischen 2007 und 2015.

7%
Durchschnitt innerhalb 1 km
bis 23%
Altbauten vor 1950 im ländlichen Raum
0%
Ab 8-9 km kein Effekt messbar

Wann gelten welche Zahlen?

7% Durchschnitt: Gilt für alle Gebäudetypen innerhalb von 1 km. Der Effekt nimmt mit der Entfernung ab.

Bis 23%: Gilt für Altbauten mit Baujahr vor 1950 im ländlichen Raum innerhalb von 1 km.

Siedlungstyp: Laut RWI sind "alte Häuser" und solche "in ländlichen Gebieten" am stärksten betroffen. Neuere Studien (u.a. PNAS 2024) zeigen teils abweichende Ergebnisse zur Rolle des Siedlungstyps.

0% ab 8-9 km: Ab dieser Entfernung kein statistisch signifikanter Effekt.

Einordnung: Die Studie basiert auf Daten von 2007-2015, als Anlagen typischerweise 100-150 m hoch waren. Die aktualisierte RWI-Studie von 2024 mit Daten bis 2021 findet mit 1,8% einen niedrigeren Durchschnittswert - bei anderer Methodik (Angebots- statt Transaktionsdaten).

RWI-Pressemitteilung (2019) →

Wie alt sind die Gebäude um die geplanten WEA?

Daten: Zensus 2022 (100-m-Gitterzellen, Statistisches Bundesamt). Dargestellt: alle Zellen im 2-km-Radius der geplanten WEA. Farbe zeigt die dominierende Baualtersklasse.

Vor 1950
1949-1990
Nach 1990
Keine Altersangabe
Alter unbekannt
Geplante WEA
1-km-Radius

Was bedeutet das für Stockum?

Kernbefund: Von 187 Gebäuden mit Zensus-Daten im 1-km-Radius ist keines mit Baujahr vor 1950 erfasst. Allerdings sind 45 Gitterzellen mit Einzelhöfen komplett unterdrückt (§16 BStatG) - deren Baujahr geht aus den Zensus-Daten nicht hervor.

Gebäude im Stockum-Bereich (Zensus 2022)

5%
55%
35%

2.419 Gebäude mit bekannten Daten im 2-km-Radius. Zusätzlich 114 komplett unterdrückte Zellen. Quelle: Zensus 2022, 100-m-Gitterzellen.

Vogelwegsiedlung

1980er-2000er

Nächste geschlossene Wohnsiedlung zu WEA 5 (ca. 650 m). Habichtweg, Bussardweg, Falkenstraße, Drosselweg.

Baujahre 1980er-2000er. Liegt innerhalb des 1-km-Radius.

Einzelhöfe

Alter unbekannt

Historische Münsterländer Bauerschaften. 45 Gitterzellen im 1-km-Radius sind komplett unterdrückt (§16 BStatG) - dort stehen Einzelhöfe mit unbekanntem Baujahr.

14 Gitterzellen im Gesamtbereich haben dominant alte Gebäude (vor 1950).

Innerhalb 1 km

187 + unterdrückte

187 Gebäude mit bekannten Zensus-Daten innerhalb von 1 km. Davon keines mit Baujahr vor 1950 erfasst, 92,5% nach 1990 gebaut.

Zusätzlich 45 unterdrückte Zellen mit Einzelhöfen, deren Baujahr unbekannt ist.

Neubaugebiet B-Plan 161

Neubau

Geplant: "Niederstockumer Weg" mit ca. 250 Wohneinheiten. Die Bauleitplanung für das Wohngebiet (B-Plan 161) und die WEA-Genehmigung (BImSchG) sind separate Verfahren.

Die geplanten WEA sind nicht Bestandteil der Bauleitplanung für das Neubaugebiet.

Häufige Behauptungen

"Über 20% Wertverlust durch Windräder"

Der Wert "bis 23%" stammt aus der RWI-Studie von 2019 und gilt für Altbauten vor 1950 im ländlichen Raum innerhalb von 1 km. Von 187 Gebäuden mit Zensus-2022-Daten im 1-km-Radius ist keines mit Baujahr vor 1950 erfasst. Für 45 Gitterzellen mit Einzelhöfen sind die Baujahre allerdings unterdrückt (§16 BStatG). Eine aktualisierte RWI-Studie von 2024 (Daten bis 2021) findet einen Durchschnittseffekt von 1,8% in 1-2 km Entfernung.

"Meine Altersvorsorge ist in Gefahr"

Die tatsächliche Auswirkung hängt von Entfernung, Gebäudealter und Lage ab. Von den 187 Gebäuden mit bekannten Daten innerhalb von 1 km sind 92,5% nach 1990 gebaut. Für 45 Gitterzellen mit Einzelhöfen sind die Baujahre unbekannt. Ab 3 km (RWI 2024) bzw. 8-9 km (RWI 2019) ist kein Effekt messbar. Neuere Forschung (PNAS 2024) zeigt zudem, dass sich Preise nach wenigen Jahren erholen.

"25-30% Wertverlust"

Diese Zahlen lassen sich mit keiner wissenschaftlichen Studie belegen. Die RWI-Studie von 2019 (3 Mio. Transaktionen) kommt auf maximal 23% - für Altbauten vor 1950 im ländlichen Raum innerhalb von 1 km.

"Ich habe ein Recht darauf, vor Wertverlust geschützt zu werden"

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt: Wertminderungen durch ein Nachbarvorhaben bilden für sich genommen keinen Maßstab dafür, ob Beeinträchtigungen zumutbar sind (BVerwG, 26.09.1991, 4 C 5/87). Ein Abwehranspruch besteht nur, wenn die Wertminderung Folge einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten ist (BVerwG, 23.08.1996, 4 C 13/94).

Das OVG Schleswig hat 2024 bestätigt: Der befürchtete Wertverlust stellt keinen Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) dar. Im Außenbereich muss mit privilegierten Vorhaben wie Windenergieanlagen gerechnet werden (OVG Schleswig, 30.10.2024, 5 KS 5/23).

Mehr dazu in den FAQ →

Quellen

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