Bürgerbeteiligung am Windpark
Was angeboten wird, was die Modelle rechtlich und wirtschaftlich bedeuten – mit Quellen belegt.
Was in Nottuln aktuell angeboten wird
Erstes Projekt: Bürgerwind Roruper Berg (Zeichnungsphase beendet)
Vom 9. bis 31. März 2026 konnten Nottulnerinnen und Nottulner über die Plattform beteiligung.nottuln.de/roruperberg in den Windpark Roruper Berg investieren. Emissionsvolumen 1 Million Euro. Die Zeichnungsphase ist beendet; ein laufendes Angebot gibt es aktuell nicht.
- Standort: Standortgemeinde Nottuln (PLZ 48301); die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in Billerbeck
- Anlagen: drei Windenergieanlagen (1× Nordex N149, 2× Nordex N175), Energieertrag rechnerisch ca. 52 Mio. kWh/Jahr (≈ 13.000 Haushalte)
- Rechtsform: Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Konditionen: 500 – 25.000 EUR pro Person, 5 % Zinsen p.a., Laufzeit bis 31.03.2036
- Emittent: Bürgerwind Roruper Berg GmbH & Co. KG, Sitz Billerbeck (Amtsgericht Coesfeld HRA 9937). Mitgesellschafterin: Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH
- Plattform: betrieben durch die eueco GmbH im Auftrag der kommunalen Nottuln.Wind GmbH (Gesellschaftsvertrag unterzeichnet am 12.02.2026, Ratsbeschluss 26:4; Geschäftsführer: Kämmerer Dominik Bomholt; 100 % Tochter der Gemeinde)
- Dokumentation: Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nach § 13 VermAnlG
Weitere Projekte können laut Gemeinde künftig über dieselbe Plattform zeichenbar werden. Interessierte können sich für Folge-Projekte vormerken (Kontakt: buergerwind@nottuln.de).
Quellen: beteiligung.nottuln.de/roruperberg, Gemeinde Nottuln – Windenergie, Handelsregister Coesfeld HRA 9937
Noch offen: Stockum-Projekt der Stadtwerke Münster
Das Stockum-Projekt ist noch im Vorbescheid-Stadium (Vorbescheide vom Kreis Coesfeld 29.01.2025), BImSchG-Antrag in 2026, Inbetriebnahme frühestens 2028. Ursprünglich waren 8 Anlagen geplant; nach Artenschutz-Prüfung (WEA 6, Nov. 2025) und Schallschutz-Vorgaben (WEA 5 „Zippenberg", Mai 2026) sind aktuell 6 Anlagen geplant. Welches Beteiligungs-Modell die Stadtwerke Münster anbieten werden, steht noch nicht fest.
„Möglich ist in Nottuln unter anderem eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über ein Nachrangdarlehen oder eine Genossenschaft."
– Stadtwerke Münster, Projektseite zum Windpark Nottuln
Stadtwerke Münster sind zu 100 % im Eigentum der Stadt Münster (per Bürgerentscheid 2002 mit 65,4 % bestätigt).
Quellen: stadtwerke-muenster.de zu Nottuln, Wikipedia / Bürgerentscheid 2002
Was ein Nachrangdarlehen rechtlich und wirtschaftlich ist
Nachrangdarlehen sind eine eigene Anlageklasse mit klar definierten Eigenschaften. Wer zeichnet, sollte die Mechanik kennen.
Rechtliche Stellung des Zeichners
Ein Nachrangdarlehen ist eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG. Der Zeichner gewährt der Emittentin ein Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt – er ist Gläubiger, nicht Gesellschafter.
- Kein Stimmrecht über Geschäftsführung, Investitionen oder Ausschüttungen
- Kein Mitspracherecht bei strategischen Entscheidungen
- Kein Auskunftsrecht über die VermAnlG-Pflichten hinaus
Rechtlich ist das Mezzanine-Kapital, nicht Eigenkapital im aktien- oder gesellschaftsrechtlichen Sinne.
Rangrücktritt und Risiko
Der qualifizierte Rangrücktritt heißt: Im Insolvenzfall der Emittentin werden Nachrangdarlehen nach allen anderen Gläubigern bedient. In der Praxis bedeutet das fast immer den vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. Bei der Insolvenz der Green City AG 2022 etwa erhielten Nachrangdarlehensgeber nichts.
Die gesetzlich vorgeschriebene Risikowarnung („Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen") gilt für jede Vermögensanlage nach VermAnlG – nicht spezifisch für Windkraft.
Anlegerschutz nach VermAnlG
Vor dem Erwerb erhält jeder Zeichner ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nach § 13 VermAnlG – ein maximal dreiseitiges Dokument mit den wesentlichen Risiken, der Laufzeit, dem Zins, der Verwendung der Mittel und den Konditionen der Rückzahlung.
Quelle: § 13 VermAnlG
Laufzeit im Verhältnis zur Anlagen-Wirtschaftlichkeit
Das Roruper-Berg-Darlehen hat eine Laufzeit bis 31.03.2036 (ca. 10 Jahre). Windenergieanlagen werden steuerlich über 16 Jahre abgeschrieben (BMF-AfA-Tabelle), die EEG-Förderung läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme (§ 25 EEG).
- Anfangsjahre: Abschreibungen und Tilgung; der ausgewiesene Gewinn ist niedrig oder negativ
- Jahre 16–20: Anlage steuerlich abgeschrieben, EEG-Vergütung läuft weiter; höhere Cashflows
- Nach Jahr 20: Repowering oder Weiterbetrieb außerhalb der festen EEG-Vergütung
Anleger im Nachrangdarlehen sind nach ca. 10 Jahren ausgezahlt – die Phasen mit höheren Cashflows liegen nach dem Ende ihrer Laufzeit.
Quellen: BMF AfA-Tabelle AV (16 Jahre), § 25 EEG 2023 (20 Jahre)
Verhältnis zum Repowering
Nach Ablauf der EEG-Förderdauer von 20 Jahren werden Anlagen oft repowert (Ersatz durch leistungsstärkere Modelle). Da das Nachrangdarlehen nach ca. 10 Jahren bereits getilgt ist, hat der Zeichner zum Zeitpunkt des Repowerings keinen vertraglichen Anspruch auf erneute Beteiligung.
Bei einer direkten Kommanditeinlage (KG-Anteil) sind Gesellschafter dagegen grundsätzlich auch beim Repowering noch beteiligt.
Konditionen Roruper Berg im Konkreten
Beim Roruper-Berg-Projekt waren die Konditionen 500–25.000 EUR pro Person, 5 % p. a., Laufzeit bis 31.03.2036. Über 10 Jahre summieren sich die Zinsen vor Steuern auf etwa 50 % der gezeichneten Summe (Beispiel: 5.000 EUR → ca. 2.500 EUR Zinsen). Der Zinssatz von 5 % ist im BürgEnG NRW als Standard für die Ersatzbeteiligung nicht festgeschrieben, sondern projektabhängig.
Welche Modelle es gibt
Das BürgEnG NRW lässt verschiedene Beteiligungs-Formen ausdrücklich zu. In Nottuln/Stockum sind aktuell zwei davon im Gespräch (Nachrangdarlehen, Genossenschaft); ein drittes Modell wird im Nachbar-Kreis Steinfurt seit Jahren praktiziert.
| Modell | Wer ist Anleger? | Mitsprache | Risiko | Wo praktiziert |
|---|---|---|---|---|
| Nachrangdarlehen | Gläubiger | keine | Totalverlust möglich (Rangrücktritt) | beteiligung.nottuln.de (Roruper Berg); BürgEnG-Ersatzbeteiligung |
| Genossenschaft | Mitglied (eG) | 1 Mitglied = 1 Stimme | Begrenzt auf Geschäftsanteil | Stockum: laut Stadtwerken Münster als Option möglich |
| Kommanditist (GmbH & Co. KG) | Gesellschafter | nach Anteil | auf Kommanditeinlage begrenzt | Bürgerwind Altenrheine, Greven, Wilmsberg (Kreis Steinfurt) |
| Zertifizierter Bürgerwind | je nach Konzept | je nach Konzept | je nach Konzept | Kreis Steinfurt: 40-Kriterien-Modell, Siegel 5 J. gültig |
Quellen: LEE NRW zum BürgEnG, energieland2050.de – Zertifizierung Bürgerwind Steinfurt
Rechtsrahmen in NRW
Bürgerenergiegesetz NRW (seit 28.12.2023)
Das BürgEnG verpflichtet Betreiber neuer Windenergieanlagen, mit der Standortgemeinde innerhalb eines Jahres nach BImSchG-Genehmigung eine Beteiligungsvereinbarung zu schließen.
Stufe 1 – Verhandelte Beteiligung (Regelfall): Betreiber und Gemeinde einigen sich auf ein Modell. Zugelassen sind u. a. Beteiligung an der Projektgesellschaft, WEA-Kauf, Anlageprodukte (z. B. Nachrangdarlehen), vergünstigte Stromtarife.
Stufe 2 – Ersatzbeteiligung: Kommt keine Einigung zustande, gilt automatisch: 0,2 ct/kWh an die Gemeinde über 20 Jahre und Nachrangdarlehen über 10 Jahre für Bürger im Umkreis (500–25.000 EUR pro Person).
Stufe 3 – Ausgleichsabgabe: Wer auch die Ersatzbeteiligung verweigert, zahlt eine Strafabgabe von 0,8 ct/kWh – das Vierfache.
Für die bestehenden WEA in Nottuln gilt das BürgEnG nicht (vor 2023 genehmigt). Für die laut Gemeinde 17 geplanten neuen WEA (Anträge ab 2026) greift es.
Quellen: Wirtschaftsministerium NRW, LEE NRW, Energy4Climate NRW (PDF)
§ 6 EEG 2023 – freiwillige Gemeindebeteiligung
Bundesweit können Betreiber von Wind- und Solaranlagen ab 1 MW Leistung den Gemeinden im 2.500-m-Radius bis zu 0,2 ct/kWh anbieten. Die Zahlung ist freiwillig – das BürgEnG NRW verschärft das landesrechtlich zur Pflicht.
Quelle: § 6 EEG 2023
§ 29 GewStG – Standard-Zerlegung
Bei Windenergieanlagen werden Gewerbesteuern grundsätzlich nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG zerlegt: 90 % nach installierter Leistung an die Standortgemeinde, 10 % nach Lohnsumme an den Sitz des Betreibers. Diese Regel gilt seit dem Fondsstandortgesetz (01.01.2021) und soll Standortgemeinden bevorteilen, weil am Anlagen-Standort selbst fast keine Arbeitsplätze entstehen.
Aber: Bei integrierten Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen (z. B. einem Stadtwerk mit ÖPNV, Wasser, Strom) wird zunächst der Gewerbeertrag des Gesamtkonzerns ermittelt. Gewinne aus dem Windpark können dabei mit Verlusten aus anderen Bereichen verrechnet werden. Bleibt unter dem Strich wenig zu zerlegen, hilft auch der beste Aufteilungsmaßstab nicht.
Quelle: § 29 GewStG
§ 33 GewStG – Abweichende Zerlegung in Sonderfällen
Wenn die Standard-Zerlegung „offensichtlich zu einem unbilligen Ergebnis" führt, erlaubt § 33 GewStG eine abweichende Vereinbarung zwischen allen beteiligten Gemeinden – mit einem Maßstab, der die tatsächlichen Verhältnisse besser abbildet.
Die Stadtwerke Münster haben dieses Verfahren bei ihrem Windpark Südlohn-Venn angewendet (vier WEA, Standortgemeinde Südlohn erhält den überwiegenden Gewerbesteuer-Anteil). Sie geben an, das Verfahren auch in künftigen Projekten anzuwenden – konkret auch für Nottuln.
Wichtig: Die Zerlegung wird für jedes Veranlagungsjahr neu festgesetzt – die Vereinbarung ist also kein dauerhaftes Versprechen. Außerdem hängt die Wirkung am positiven Gewerbeertrag des Betreibers insgesamt: ohne Gewinn keine Gewerbesteuer, egal wie sie verteilt wird.
Quellen: § 33 GewStG, Stadtwerke Münster zum Stockum-Projekt
Status & Zeitplan
Nottuln.Wind GmbH
Gesellschaftsvertrag unterzeichnet am 12. Februar 2026 (Ratsbeschluss 26:4). 100 %-Tochter der Gemeinde Nottuln. Geschäftsführer: Kämmerer Dominik Bomholt. Aufgabe: Verwaltung von Beteiligungsmöglichkeiten an WEA, Bereitstellung der digitalen Plattform.
Bürgerwind Roruper Berg
Zeichnungsphase 9.–31. März 2026, Emissionsvolumen 1 Mio. EUR, abgeschlossen. Drei Anlagen (1× Nordex N149, 2× Nordex N175) im Gemeindegebiet Nottuln, Betreibersitz Billerbeck. Laufzeit des Nachrangdarlehens bis 31.03.2036.
Stockum (Stadtwerke Münster)
Vorbescheide vom Kreis Coesfeld am 29.01.2025. Aktuell 6 Anlagen geplant (ursprünglich 8, nach Artenschutz- und Schallschutz-Prüfungen reduziert). BImSchG-Antrag in 2026, Inbetriebnahme frühestens 2028.
Das Beteiligungs-Modell steht laut Stadtwerken Münster noch nicht fest („Nachrangdarlehen oder eine Genossenschaft"). Nach BürgEnG NRW haben Gemeinde und Betreiber dafür ein Jahr nach BImSchG-Genehmigung Zeit, eine Beteiligungsvereinbarung zu schließen.
Folge-Projekte
Laut Gemeinde sind weitere Projekte über die Plattform beteiligung.nottuln.de möglich. Vormerkungen für künftige Zeichnungen unter buergerwind@nottuln.de.
Alle Quellen im Überblick
- beteiligung.nottuln.de – Beteiligungsplattform der Nottuln.Wind GmbH
- Stadtwerke Münster zum Stockum-Projekt (mit Originalzitat zu „Nachrangdarlehen oder Genossenschaft")
- Handelsregister Coesfeld HRA 9937 – Bürgerwind Roruper Berg GmbH & Co. KG
- CDU Nottuln: Ratsbeschluss Nottuln.Wind GmbH
- BürgEnG NRW – Wirtschaftsministerium NRW
- LEE NRW: Pflichten unter BürgEnG
- Energy4Climate NRW: BürgEnG einfach erklärt (PDF)
- § 6 EEG 2023 · § 25 EEG 2023
- § 29 GewStG
- § 1 VermAnlG · § 13 VermAnlG (VIB)
- BMF-AfA-Tabelle (allgemeine Anlagegüter)
- Fachagentur Wind und Solar zum Repowering
- energieland2050.de – Zertifizierter Bürgerwind Kreis Steinfurt
- Wikipedia: Stadtwerke Münster (100 % Stadt Münster)
- Einführung in das Recht der Vermögensanlagen