Faktencheck: Prof. Dr. Andreas Schulte

Faktencheck "Gegenwind: Windkraft im Wald"

Stand: 04.05.2026, aktualisiert 19.06.2026 (Video 06)
Status: Vortrag fand am 29.04.2026 statt (Forum Rupert-Neudeck-Gymnasium, ca. 100 Besucher). Faktencheck des Vortrags hier.
Recherche-Grundlage: YouTube-Kanal CumTempore (Stand April 2026), Fachagentur Wind und Solar, UBA, WHO, Correctiv, JUWI, EnBW, KEA-BW, NABU, DLR, Fraunhofer IWES, taz, Klimareporter, JASA, Joule

Hinweis zur Fairness: Am 13. April 2026 habe ich Prof. Dr. Schulte eine Anfrage zu diesem Faktencheck geschickt. Eine Antwort ist nicht eingegangen. Im Vortrag am 29.04. in Nottuln zeigte Schulte diese Website als eine der Quellen, die er widerlegt - ging aber inhaltlich nicht auf den Faktencheck ein. Sollte eine Stellungnahme kommen, wird sie hier eingearbeitet.

Dieses Dokument enthält ausschließlich Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Jede Behauptung ist mit einer konkreten Quelle belegt. Der Faktencheck prüft 24 zentrale Behauptungen aus Schultes YouTube-Serie “Gegenwind” (sechs Videos): 18 zur Windkraft im Wald (Videos 1-5) und sechs zur These “sittenwidrige Pachtverträge” (Video 06, ergänzt am 19.06.2026). Alle Behauptungen sind nach Härte des Befunds sortiert; die Video-Zuordnung steht jeweils als (V0X).

1. Zusammenfassung (TL;DR)

Prof. Dr. Andreas Schulte (pensionierter Forstwissenschaftler, WWU Münster) veröffentlicht auf YouTube die Serie “Gegenwind: Windkraft im Wald”. Gegenwind Nottuln hat ihn für einen Vortrag am 29.04.2026 eingeladen. Dieser Faktencheck prüft 24 Kernbehauptungen aus sechs Videos der Serie. Die folgende Übersicht bezieht sich auf die 18 Behauptungen der Wald-Serie (Videos 1-5):

ErgebnisAnzahl
Quellenaussage umgekehrt oder falsch dargestellt3
Rechenfehler oder falsche Zahlen3
Weit über wissenschaftlichem Konsens3
Korrekte Daten, aber fehlender Kontext oder stärkere Wortwahl als die Quellen6
Im Kern zutreffend3

Dazu kommen sechs Behauptungen aus Video 06 (“Sittenwidrige Pachtverträge”, juristisch): überwiegend überdehnt oder irreführend (die §-138-Sittenwidrigkeits-These), ein Teil teils berechtigt (Pachthöhen, Insolvenzrisiken). Details in den Karten 11-14 und 23-24.

Schulte hat in einzelnen Punkten berechtigte Anliegen (Rotorblatt-Recycling, PFAS-Thematik, Fledermausschutz, Einschränkung des Artenschutzrechts). Das Gesamtbild zeigt jedoch ein wiederkehrendes Muster: Korrekte Daten werden mit stärkerer Wortwahl präsentiert als die Quellen hergeben, bestehende Schutzmaßnahmen werden nicht erwähnt, und in mindestens drei Fällen wird die Aussage der zitierten Quelle gegenteilig wiedergegeben. In Video 05 (Schall/Infraschall) argumentiert Schulte zudem außerhalb seines Fachgebiets (Forstwissenschaft) und gegen den breiten wissenschaftlichen Konsens zu Infraschall.

2. Faktencheck: 24 Behauptungen (nach Härte sortiert)

Behauptung 1: "Kosten bis zu 13,3 Billionen Euro bis 2045"

QUELLENAUSSAGE UMGEKEHRT
“…je nach Studie auf bis zu 13,3 Billionen Euro bis 2045.”
- Prof. Schulte, Teil 1, Einleitung (30:50), Quellenangabe im Video: “wissenschaftlicher Beirat des deutschen Bundestages”

Was falsch ist:

  • Falsche Institution. Einen “Wissenschaftlichen Beirat des Bundestages” gibt es nicht. Die Quelle ist die Kurzinformation WDWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages - interner Recherche-Service für Abgeordnete, kein Beratungsgremium. 5-135/24 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages - ein interner Recherche-Service, kein Beratungsgremium. Das Dokument selbst stellt klar: “Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages […] wieder.”
  • Die Zuordnung “Kosten bis zur Klimaneutralität” ist falsch. Das WD-Dokument nennt die 13,3 Bio. Euro als oberes Ende einer Spanne verschiedener Studien (“Je nach Betrachtungszeitraum werden die Kosten auf Beträge zwischen 500 Milliarden Euro pro Jahr oder 13,3 Billionen Euro insgesamt bis zum Jahr 2045 beziffert”) und verweist dafür auf die PwCPricewaterhouseCoopers - internationale Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft.-Studie (Fußnote 6). Schulte sagt im Video “Kosten bis zur Klimaneutralität” - das steht so nicht im WD-Dokument.
  • Die PwC-Studie sagt das Gegenteil. Die eigentliche Quelle der 13,3 Bio. (PwC, März 2024: “Beschleunigte Investitionen in den Klimaschutz lohnen sich”) unterscheidet zwei Szenarien: Klimaneutralität kostet ca. 13,2 Bio. Euro, Weiter-wie-bisher kostet ca. 13,3 Bio. Euro. Klimaschutz ist also laut PwC GÜNSTIGER als Nichtstun. Aufschlüsselung: Beschleunigt: 5,3 Bio. Investitionen + 7,9 Bio. Energie = 13,2 Bio. Weiter-wie-bisher: 3,9 Bio. Investitionen + 9,4 Bio. Energie = 13,3 Bio.
  • Das WD-Dokument selbst warnt vor Vereinfachung. Es betont, dass verschiedene Studien zu “unterschiedlichen Ergebnissen” kommen und listet ausführlich, warum Zahlen nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Kapitel 4 (“Abschätzungen von Kosten des Nicht-Handelns”) weist darauf hin, dass eine vollständige Kostenbetrachtung den Vergleich mit einem System ohne Energiewende erfordert.

Quellen: Bundestag WD 5-135/24 (PDF), PwC: Klimaschutzinvestitionen lohnen sich

Behauptung 2: "1 kg Bisphenol A kann 10 Milliarden Liter Wasser verseuchen"

RECHENFEHLER - FAKTOR 25 DANEBEN
”Aber 1 Kilogramm bisphenol [sic] A reicht aus, um 10 Milliarden Liter Wasser zu versäuchen [sic].”
- Prof. Schulte, Teil 3, Kontamination und Recycling (22:17)

Was Schulte sagt:

1 kg Bisphenol A (BPA) reicht aus, um 10 Milliarden Liter Wasser zu kontaminieren.

Was die Rechnung ergibt:

  • Trinkwassergrenzwert für BPA in Deutschland: 2,5 µg/L (TrinkwV, gültig seit 12.01.2024, umgesetzt aus EU-Richtlinie 2020/2184)
  • Rechnung: 1 kg = 109 µg, geteilt durch 2,5 µg/L = 400 Millionen Liter
  • Schulte nennt 10 Milliarden Liter - das wäre ein Grenzwert von 0,1 µg/L
  • 0,1 µg/L ist der Grenzwert für die Summe von 20 PFAS-Einzelstoffen (TrinkwV, ab 12.01.2026), nicht für BPA

Einordnung:

  • Bei korrekter Anwendung des EU-Trinkwassergrenzwerts für BPA ergibt sich 400 Millionen Liter, nicht 10 Milliarden Liter.
  • Die genannte Zahl ist um den Faktor 25 zu hoch.

Quelle: EU-Richtlinie 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie)

Behauptung 3: "50-150 kg Mikrofaserabrieb pro Windrad und Jahr"

WEIT ÜBER WISSENSCHAFTLICHEM KONSENS
“[Es ist] davon aus[zugehen], dass pro Windkraftanlage durchschnittlich eine Menge von zwischen 50 kg und 150 kg Mikrofasern pro Jahr emitiert [sic] werden.”
- Prof. Schulte, Teil 3, Kontamination und Recycling (21:13)

Was Schulte sagt:

Pro Windrad und Jahr fallen 50-150 kg Mikrofaserabrieb an. Als Quelle nennt er Rechtsanwalt Thomas Mock.

Was die wissenschaftlichen Quellen sagen:

  • Vestas (Hersteller, Eigeninteresse an niedrigen Werten): 0,15 kg pro Anlage/Jahr (50 g pro Blatt × 3 Blätter, laut NORWEA-Faktaark 2021)
  • BWE (Branchenverband, Eigeninteresse): 2,74 kg pro Anlage/Jahr (BWE-Faktencheck Erosion an Rotorblättern, August 2024)
  • DTU/Mishnaevsky et al. (2024, unabhängig, Peer-Review): Onshore max. 0,15 kg/Anlage/Jahr, Offshore max. 3 kg/Anlage/Jahr (DOI: 10.3390/en17246260)
  • Fraunhofer IWES (zitiert in Bundestag WD 8-077/20, theoretischer Worst Case): 45 kg pro Anlage/Jahr bei vollständigem Beschichtungsverlust über 4 Jahre, beschrieben als “mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich darunter”

Einordnung:

  • Thomas Mock ist Rechtsanwalt, nicht Materialwissenschaftler. Seine Zahlen liegen am äußersten oberen Rand, weit über den Ergebnissen der Peer-Review-Forschung.
  • Die unabhängige Peer-Review-Forschung (DTU 2024) nennt für Onshore max. 0,15 kg/Jahr, für Offshore max. 3 kg/Jahr. Der Fraunhofer-Worst-Case (45 kg) setzt vollständigen Beschichtungsverlust voraus. Schultes Quelle nennt 50-150 kg - selbst der theoretische Worst Case liegt darunter.

Quellen: Mishnaevsky et al. (2024), DTU/Energies; Bundestag WD 8-077/20 (Fraunhofer IWES-Daten); BWE-Faktencheck Erosion (2024); NORWEA/Vestas Faktaark (2021, Seite nicht mehr verfügbar – Organisation umbenannt in Fornybar Norge)

Behauptung 4: "Gegebenenfalls von Anfang an beabsichtigte Insolvenz"

NICHT BELEGT
“…in die gegebenenfalls von Anfang an beabsichtigte Insolvenz gehen, wer baut dann zurück?”
- Prof. Schulte, Teil 1, Einleitung (13:18)

Was dagegen spricht:

  • Kein dokumentierter Fall. Schulte formuliert die Insolvenz als Möglichkeit (“gegebenenfalls”). Es gibt jedoch keinen dokumentierten Fall einer vorsätzlichen Insolvenz eines deutschen Windparkbetreibers zur Umgehung der Rückbaupflicht.
  • Rückbaubürgschaften sichern gegen Ausfall. Nach § 35 Abs. 5 BauGBBaugesetzbuch - regelt u.a. den Rückbau von Anlagen im Außenbereich. müssen Betreiber vor Baubeginn eine Rückbausicherheit hinterlegen. Laut BWE werden in der Praxis selbstschuldnerische Bankbürgschaften verlangt, die den finanziellen Ausfall des Betreibers absichern.
  • Behörden mussten noch nie einspringen. Laut BWE und einer UBA-Studie mussten Genehmigungsbehörden bisher in keinem Fall auf hinterlegte Sicherheitsleistungen für den Rückbau zurückgreifen. Insolvenz sei ein “absoluter Ausnahmefall”.
  • Rückbau funktioniert in der Praxis. Jährlich werden in Deutschland hunderte Altanlagen rückgebaut.

Reales, aber engeres Problem:

  • Bei einigen älteren Anlagen wurden die Rückbausicherheiten zu niedrig angesetzt - das betrifft die Höhe der Rücklagen, nicht eine beabsichtigte Insolvenz.

Quellen: BWE Informationspapier Rückbau (2024, PDF), § 35 Abs. 5 BauGB

Behauptung 5: "PFAS-Chemikalien (Ewigkeitschemikalien) aus Windrädern belasten das Ökosystem"

IM KERN IRREFÜHREND
”Zweites Beispiel, die Erosion von hochgiftigen Chemikalien, z.B. PFAS, Per und polyfluorierte Alkühlsubstanzen [sic]. Sie werden aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, dass sie sich in der Umwelt, im Trinkwasser und im menschlichen Körper anreichern und nur sehr schwer abzubauen sind.”
- Prof. Schulte, Teil 3, Kontamination und Recycling (17:21)

Was stimmt:

  • PFAS werden in Windkraftanlagen eingesetzt: Rotorblattbeschichtungen (Erosionsschutz), Kunststoffkomponenten, Kabelbeschichtungen
  • PFAS sind tatsächlich persistent (“Ewigkeitschemikalien”) und ein ernstzunehmendes Umweltproblem
  • Durch klimatische Erosion an Rotorblättern kann PFAS-haltiges Material in die Umwelt gelangen

Was irreführend ist:

  • Der Anteil der Windenergie an PFAS-Emissionen ist gering. Laut JUWI (Windpark-Betreiber, Eigeninteresse beachten) entfallen auf den gesamten Energiesektor weltweit ca. 55 Tonnen PFAS-Emissionen pro Jahr - Windkraft ist davon ein Bruchteil. Die tatsächlichen Hauptquellen sind F-Gase (Kältemittel, Klimaanlagen, Löschmittel) und Textilien, die den weit überwiegenden Anteil der globalen PFAS-Emissionen verursachen.
  • Kausalität fehlt. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine messbare PFAS-Kontamination durch Windkraftanlagen in der Umgebung nachweisen.

Quellen: JUWI: PFAS und Windenergie, energiewende.eu: Abrieb und Chemikalien, FragDenStaat: Schadstoffe im Abrieb

Behauptung 6: "Infraschall ist gesichert gesundheitsgefährdend"

WIDERSPRICHT WISSENSCHAFTLICHEM KONSENS
”Aber was ist mit dem gesichert gesundheitsgefährdenden Infraschall?”
- Prof. Schulte, Teil 5, Schall (17:20)

Was Schulte behauptet:

  • Infraschall von WEA sei “gesichert gesundheitsgefährdend”.
  • Wahrnehmung und Wirkung seien unabhängig (Vergleich mit Röntgenstrahlung).
  • Aufnahme über Mechanosensoren der Gefäßwände (Salt & Lichtenhan).
  • Moderne größere Anlagen (0,1 Hz) seien schlimmer als ältere.
  • Wer nach Inbetriebnahme von Windparks krank wird, leide nicht an “Einbildung”.

Was die Quellen sagen:

  • Maijala et al. (2021, JASAJournal of the Acoustical Society of America - eine der ältesten und renommiertesten Fachzeitschriften für Akustik, peer-reviewed.): Kontrollierte Laborstudie (VTT, Uni Helsinki). Probanden konnten WEA-Infraschall nicht erkennen. Er hatte keinen Einfluss auf Belästigung oder Physiologie (Herzfrequenz, Hautleitfähigkeit). Was die Belästigung erhöhte, war die hörbare AmplitudenmodulationDas periodische “Wusch”-Geräusch, das beim Vorbeistreichen der Rotorblätter am Turm entsteht. Liegt im hörbaren Bereich und wird oft fälschlich für Infraschall gehalten. (“Wusch”-Geräusch) - nicht Infraschall.
  • McKenna et al. (2025, Joule): Review von 400+ Studien: “the link between wind turbines and low-frequency noise has not yet been established.” Lärm- und Gesundheitseffekte werden als “not substantial” eingestuft.
  • WHO (2018): Evidenz zu Infraschall von Windturbinen ist unzureichend für eine Empfehlung.
  • UBA TEXTE 69/2022: Feldstudie an fünf deutschen Windparks: Belästigung korreliert mit Amplitudenmodulation, nicht mit Infraschall.
  • Woolcock Institute (2023): Infraschall von Windturbinen verursacht weder Schwindel, Übelkeit, Herzprobleme noch Schlafstörungen.
  • Salt & Lichtenhan: Ihre Tierversuche wurden bei 130+ dB durchgeführt. WEA erzeugen bei Anwohnern max. 55-75 dB(G)G-bewerteter Schalldruckpegel (ISO 7196): Messgröße speziell für den Infraschallbereich (1-20 Hz), analog zur dB(A)-Bewertung für hörbaren Schall. - die Übertragbarkeit auf reale Expositionswerte fehlt.
  • Mattsson et al. (2026): Ausbreitungsstudie (keine Gesundheitsstudie). Moderne große WEA erzeugen mehr Infraschall als ältere, an Wohnhäusern gemessen rund 90-99 dB(Z) bei 1 Hz - deutlich unter der Hörschwelle (bei 1 Hz rund 130 dB(Z), Møller/Pedersen 2004). Die Studie selbst nennt Gesundheitsschlüsse “premature”.

Bewertung:

“Gesichert gesundheitsgefährdend” widerspricht dem wissenschaftlichen Konsens (UBA, WHO, McKenna, Maijala, Woolcock). Der Vergleich mit Röntgenstrahlung hinkt: Für Röntgenstrahlung gibt es nachgewiesene Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei realen Expositionswerten, für WEA-Infraschall nicht. Schulte stellt eine Minderheitsposition als gesicherten Kenntnisstand dar.

Quellen: Maijala et al. 2021 (JASA), McKenna et al. 2025 (Joule), WHO 2018, UBA TEXTE 69/2022, Mattsson et al. 2026

Behauptung 7: "50-100 Hektar Flächenverbrauch pro Windrad" (aus Teil 4)

IRREFÜHRENDE NEUDEFINITION
”Die […] dargelegten 0,5 Hektar Flächen in Anspruchnahme [sic] pro Windrad sind aus wissenschaftlicher walkologischer [sic] Sicht ein sehr schlechter Witz, um nicht das zu sagen, was ich wirklich denke. Statt der lächerlichen 0,5 Hektar werden mindestens 50 bis über 100 Hektar pro Windrad im Wald in Anspruch genommen.”
- Prof. Schulte, Teil 4, Natur- und Artenschutz (30:23)

Was Schulte behauptet:

In Teil 4 seiner Serie rechnet Schulte den Fledermaus-Meidungsradius als “Flächenverbrauch” ein: Schulte verweist auf eine Studie (Ellerbrok et al. 2022, Journal of Applied Ecology), nach der die Fledermausaktivität von Waldfledermäusen im Nahbereich (80m) einer Anlage um ca. 50% geringer ist als in 450m Entfernung. Daraus berechnet er eine Kreisfläche (Pi * 400m^2 = ca. 500.000 m2 = 50 ha) und bezeichnet diese als “in Anspruch genommene Fläche” pro Windrad.

Was der Standard ist:

  • Dauerhaft versiegelt: ca. 0,5 Hektar pro Anlage
  • Gesamt (inkl. temporär): ca. 1 Hektar pro Anlage
  • Diese Zahlen stammen aus der Fachagentur Wind und Solar und sind der etablierte Maßstab

Einordnung:

  • Schulte argumentiert aus waldökologischer Perspektive: Die ökologische Wirkzone einer Anlage ist größer als die versiegelte Fläche. Das ist als fachliche Position nachvollziehbar.
  • Das Problem: Die Fachagentur Wind und Solar definiert “Flächenverbrauch” als versiegelte/gerodete Fläche (0,5 ha). Schulte verwendet denselben Begriff für eine andere Größe (ökologische Wirkzone), ohne dies kenntlich zu machen. Der direkte Vergleich “0,5 ha vs. 50-100 ha” suggeriert, die Fachagentur irre sich um den Faktor 100 - tatsächlich messen beide unterschiedliche Dinge.
  • Die zugrundeliegende Studie (Ellerbrok et al. 2022) beschreibt einen graduellen Rückgang der Aktivität, keinen vollständigen Lebensraumverlust. Die 50%-Reduktion gilt zudem für Waldfledermäuse bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht pauschal für alle Arten und Bedingungen.

Was Schultes Hauptquelle tatsächlich sagt:

In Teil 5 zitiert Schulte die Studie Tolvanen et al. (2023, Biological Conservation): “84 peer-reviewte Studien, 160 Verdrängungsdistanzen.” Die Zahlen stimmen. Was er nicht erwähnt:

  • Rund ein Drittel der Fälle zeigte keine Verdrängung - oft wegen methodischer Mängel (kleine Stichproben, fehlende Vorher-Daten, kurze Studiendauer).
  • Die meisten Studien untersuchten Turbinen unter 100m Höhe. Die Autoren selbst sagen, die Übertragbarkeit auf moderne große Anlagen ist unklar.
  • Die Studie empfiehlt Mitigation durch bessere Standortwahl (“degraded and low-quality habitats”), nicht Verhinderung von Windkraft.
  • Manche Arten werden sogar angezogen (Fasane, bestimmte Fledermäuse, Kiebitze). Bei mehreren Arten waren Habitatbedingungen wichtiger als die Nähe zu Turbinen.
  • Die Autoren verwenden den Begriff “functional habitat loss” - nicht “Flächenverbrauch”. Das ist ein wesentlicher Unterschied: Funktionaler Habitatverlust beschreibt eine veränderte Nutzung, keine physische Zerstörung.

Quellen: Fachagentur Wind und Solar: Windenergie im Wald, Tolvanen et al. 2023 (Biological Conservation, Open Access)

Behauptung 8: "500-1.000 Liter hochgiftiger Mineralöle pro Windrad kontaminieren Waldböden"

TEILWEISE RICHTIG, STARK ÜBERTRIEBEN
“Je nach Windradgröße und Typ sind dies mindestens 500 bis deutlich über 1000 l giftige Mineralöle pro Windrad.” […] “Nun kann dieses hochgiftige Mineralöl nicht nur durch Undichtigkeiten oder bei Ölwechseln in den Waldboden und damit dann perspektivisch in unser Trinkwasser gelangen.”
- Prof. Schulte, Teil 3, Kontamination und Recycling (10:42 / 14:09)

Was stimmt:

  • 2-MW-Anlage: ca. 600 Liter Getriebeöl + Hydrauliköl
  • 5-MW-Anlage: ca. 1.000 Liter Getriebeöl + bis zu 500 Liter Hydrauliköl
  • Insgesamt je nach Anlagengröße 200-1.500 Liter Schmier- und Hydrauliköl
  • Leckagen kommen vor: Laut WirtschaftsWoche (2015) berichtet Rotor Rope (Wartungsfirma, die Lösungen gegen Öllecks verkauft) von “zwischen 20 und 35” Leckage-Einsätzen pro Jahr im eigenen Kundenstamm

Was irreführend oder übertrieben ist:

  • “Hochgiftig” ist falsch. Getriebeöle in Windkraftanlagen sind typischerweise als WGK 1 (schwach wassergefährdend) oder WGK 2 (wassergefährdend) eingestuft - nicht als WGK 3 (stark wassergefährdend). Zum Vergleich: Benzin und verunreinigtes Altöl sind WGK 3.
  • ”Kontaminieren Waldböden” suggeriert den Regelfall. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen: Ölauffangwannen nach AwSV, verschärfte Auflagen in Wasserschutzgebieten, regelmäßige Inspektionen, Systeme wie den OSC (Oil Safe Collar) zum Auffangen austretender Öle am Turm.
  • Getriebelose Anlagen werden ignoriert. Ein wachsender Anteil der Windkraftanlagen (Enercon, Siemens Gamesa) arbeitet ohne Getriebe und benötigt deutlich weniger oder keine Schmieröle.
  • Biologisch abbaubare Öle existieren. Biogene Schmierstoffe (WGK 1, biologisch leicht abbaubar) sind für umweltsensible Standorte verfügbar.

Quellen: WiWo, Agrarheute, energiewende.eu, Niedersachsen Grundwasserschutz-Merkblatt, UBA WGK-Einstufung

Behauptung 9: "35-120 Hektar Habitatverlust für Wildkatzen pro Anlage"

KEINE PEER-REVIEW-GRUNDLAGE
”Verlust von potenziellem Reproduktionsraum im Umfang von 35 bis 120 Hektar pro Anlage für ein Wildkatzenweibchen”
- Prof. Schulte, Teil 4, Natur- und Artenschutz (29:49), zitiert Naturschutzinitiative e.V., Gabriele Neumann

Was stimmt:

  • Die Europäische Wildkatze ist in Deutschland eine geschützte Art.
  • Es gibt wissenschaftliche Hinweise auf Meideverhalten in der Nähe von Windkraftanlagen (Deutsche Wildtier Stiftung, Universität Göttingen).

Was problematisch ist:

  • Die Zahl stammt nicht aus Peer-Review-Forschung. Schulte nennt 35-120 ha; die NI-Quelle (Gabriele Neumann, August 2024) gibt eine Spanne von 35-375 ha an, wobei 120 ha dem Szenario bei 105 dB mittlerer Lautstärke entspricht. Der Artikel verweist auf ein Forschungsprojekt der Deutschen Wildtier Stiftung, nennt aber keine formale Zitation, keinen DOIDigital Object Identifier - eindeutige Kennung für wissenschaftliche Publikationen. und keine Publikationsdetails.
  • Zur Einordnung der Quelle: Naturschutzinitiative e.V. ist zwar als Umweltvereinigung anerkannt, tritt aber vor allem als Anti-Windkraft-Klageverein auf. Gegründet von Harry Neumann (ehemaliger BUND-Landesvorsitzender, der den BUND wegen eines Windkraft-Konflikts verließ). Gabriele Neumann (Artikelautorin) ist die Ehefrau von Harry Neumann. Die NI verwendet Formulierungen wie “Lizenz zum Töten” für die Windenergiepolitik.
  • Dieselbe Methode wie bei Behauptung 7: Aus einem angenommenen Meidungsradius wird eine Kreisfläche berechnet und als “Habitatverlust” bezeichnet - analog zu Schultes 50-100 ha bei Fledermäusen.
  • Keine Peer-Review-Publikation quantifiziert einen konkreten Hektar-Wert für Wildkatzen-Habitatverlust pro Anlage.

Quellen: Naturschutzinitiative e.V.: Wildkatzen und Windenergie, Uni Göttingen: Wildkatze und Windkraft, taz: Gründung der NI

Behauptung 10: "7,35 Cent pro Kilowattstunde garantierte Einspeisevergütung"

IRREFÜHREND
”7,35 Cent pro Kilowattstunde an garantierter Einspeisevergütung”
- Prof. Schulte, Teil 1, Einleitung (27:03)

Was stimmt:

  • 7,35 ct/kWhKilowattstunde - Maßeinheit für elektrische Energie. war der Höchstwert (Gebotsobergrenze) für Onshore-Wind-Ausschreibungen nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz - regelt die Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. in den Jahren 2023-2025.

Was irreführend ist:

  • Es ist der MAXIMAL zulässige Gebotswert, nicht die garantierte Vergütung. Die tatsächlich bezuschlagten Preise (Zuschlagswerte) liegen darunter und sinken: Feb 2024: 7,34 ct, Nov 2024: 7,15 ct, Feb 2025: 7,00 ct, Mai 2025: 6,15 ct/kWh.
  • Vergütung entfällt bei negativen Strompreisen. Seit Februar 2025 gilt: Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung bereits ab der ersten Viertelstunde (§ 51 EEG). Der Vergütungszeitraum wird im Gegenzug verlängert (§ 51a EEG).
  • Zum Vergleich: Onshore-Wind gehört zu den günstigsten Stromerzeugungsarten in Deutschland. Laut Fraunhofer ISE (Juli 2024) liegen die Stromgestehungskosten für Neuanlagen bei: Onshore-Wind 4,3-9,2 ct/kWh, PV Freifläche (>1 MW) 4,1-6,9 ct/kWh, Erdgas (GuD) 10,9-18,1 ct/kWh, Braunkohle 15,1-25,7 ct/kWh, Steinkohle 17,3-29,3 ct/kWh, Kernkraft (Neubau) 13,6-49,0 ct/kWh.

Quellen: BNetzABundesnetzagentur - zuständig für die Durchführung der EEG-Ausschreibungen. Ausschreibungsergebnisse Wind Onshore; Fraunhofer ISE: Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien (Juli 2024)

Behauptung 11: Die meisten Wind-/PV-Pachtverträge sind sittenwidrig und nichtig

ÜBERDEHNT - NICHT BELEGT
“Der größte Teil der […] abgeschlossenen Pachtmietverträge zum Bau von Windkraftanlagen oder Photovoltaikfeldern dürfte aufgrund extrem überteuerter Pachtenmieten sittenwidrig und damit nichtig sein.”
- Prof. Schulte, CumTempore 06 (00:41)

Falsche Schutzrichtung: § 138 BGB (Sittenwidrigkeit/Wucher) schützt den ausgebeuteten, schwächeren Vertragsteil - den, der zu viel zahlt oder zu wenig bekommt und dessen Zwangslage oder Unerfahrenheit ausgenutzt wird. Bei einem Wind-/PV-Pachtvertrag zahlt aber der professionelle Investor freiwillig eine hohe Pacht an den Grundeigentümer. Der Eigentümer bekommt das gute Geschäft, nicht das schlechte; ein ausgebeuteter Schwächerer ist nicht erkennbar. Schulte dreht die Norm um.

Keine Rechtsprechung: Es ist kein Gerichtsurteil auffindbar, das je einen Wind-/PV-Pachtvertrag wegen überhöhter Pacht für nichtig erklärt hätte. Schulte selbst stützt sich auf Grundstückskauf-Entscheidungen (BGH vom 15.01.2016, V ZR 278/14) und sagt ausdrücklich, sie seien “in anderem Zusammenhang” ergangen.

Quellen: § 138 BGB, § 812 BGB; eigene Recherche: keine einschlägige Rechtsprechung zu Wind-Pacht-Sittenwidrigkeit auffindbar (Stand Juni 2026)

Behauptung 12: Ab ~100 % über dem Marktwert ist ein Pachtvertrag "regelmäßig" nichtig

IRREFÜHREND - DOKTRIN FALSCH ANGEWENDET
“[Es ist] von einem wucherähnlichen Pacht- oder Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-Mietzins gut 100 Prozent über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt.”
- Prof. Schulte, CumTempore 06 (23:00)

Was stimmt: Die Schwelle existiert. Bei einem besonders groben Missverhältnis (etwa doppelter Wert) nimmt die Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung an (BGH V ZR 278/14) - Schultes eigene Quelle.

Was er ausblendet: Diese Rechtsprechung betrifft Kauf-/Austauschverträge und schützt den benachteiligten Teil. Sie macht keinen Vertrag nichtig, nur weil ein Eigentümer eine hohe Gegenleistung erhält. Außerdem verlangt der Schwellenwert den Vergleich “miteinander vergleichbarer Objekte” - das zitiert Schulte selbst und verstößt dann dagegen (siehe Behauptung 23).

Quellen: § 138 BGB; BGH V ZR 278/14 (15.01.2016, Grundstückskaufvertrag, vom Autor zitiert)

Behauptung 13: Bürgermeister und Räte haften persönlich; Beispiel ertrunkene Kinder

ÜBERDEHNT - IRREFÜHRENDE ANALOGIE
“Sie sind dann gegebenenfalls in der deliktischen Eigenhaftung, mithin im bedingten Vorsatz und haften gegebenenfalls auch persönlich.”
- Prof. Schulte, CumTempore 06 (15:27)
  • Die Amtshaftung§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG: Für Amtspflichtverletzungen haftet grundsätzlich der Staat, nicht der einzelne Amtsträger. nach § 839 BGB richtet sich grundsätzlich gegen den Staat. Persönliche Haftung setzt Amtspflichtverletzung, Vorsatz und kausalen Schaden voraus - hohe Hürden für einen rechtmäßigen Ratsbeschluss über einen (gültigen) Pachtvertrag.
  • Schultes Idee, Bürgerinitiativen sollten Amtsträgern Schreiben schicken, um nachträglich “bedingten Vorsatz” zu konstruieren, überzeugt nicht: Der Hinweis von Aktivisten, ein Vertrag könnte sittenwidrig sein, begründet keinen Vorsatz.
  • Das Beispiel (drei in einem Dorfteich ertrunkene Kinder, Bürgermeister angeklagt, 16:46) betrifft die Verkehrssicherungspflicht, nicht die Wirksamkeit von Pachtverträgen. Zudem wurde der Bürgermeister vom OLG Frankfurt 2023 freigesprochen - das steht in Schultes eigener Quellenliste.

Quellen: § 839 BGB; OLG Frankfurt, Freispruch 2023 (vom Autor zitiert)

Behauptung 14: Mögliche Straftaten – Wucher (§ 291), Subventionsbetrug (§ 264)

SPEKULATIV - TATBESTAND PASST NICHT

Schulte legt Strafnormen nahe (“einfach mal Paragraf 291 Wucher lesen”, 05:33; “müsste einmal ein Gericht prüfen, ob nicht § 264 Subventionsbetrug erfüllt ist”, 32:54) - durchgehend im Konjunktiv, ohne eine Verurteilung zu nennen.

  • § 291 StGB (Wucher) verlangt das Ausnutzen einer Zwangslage oder Unerfahrenheit - dasselbe Problem wie bei § 138: Der überzahlende Profi-Investor wird nicht ausgebeutet.
  • § 264 StGB (Subventionsbetrug) verlangt unrichtige Angaben zur Erlangung einer Subvention. Eine hohe Pacht zu zahlen ist keine Subventionserschleichung; die EEG-Vergütung wird für tatsächlich eingespeisten Strom gezahlt.

Die Einordnung der EEG-Förderung als “zweckwidriger Gebrauch von Steuermitteln zur Bereicherung Dritter” ist eine politische Wertung, kein Straftatbestand.

Quellen: § 291 StGB, § 264 StGB

Behauptung 15: "Waldrodung für Windkraftanlagen"

ZAHLEN KORREKT, EINORDNUNG FEHLT
”Eine Tabelle in einer neueren Publikation dieser FA Wind- und Solarfachagentur aus dem Jahr 2025 gibt aktuell Aufschluss über die durchschnittliche Waldfläche pro Windenergieanlage […] Dabei wird dargelegt, dass im Mittel über den gesamten Betriebszeitraum 0,51 Hektar Fläche vom Baumbwuchs [sic] freizuhalten sind.”
- Prof. Schulte, Teil 2a, Entwaldung (30:04), gekürzt

Was stimmt:

  • Dauerhaft gerodet: im Schnitt 0,47-0,51 Hektar pro Anlage (Fundament, Kranstellfläche, Zuwege)
  • Temporär beansprucht: im Schnitt 0,57 Hektar pro Anlage (Lagerflächen, Montageflächen)
  • Gesamt: rund 1 Hektar pro Anlage
  • Ende 2024: ca. 2.533 WKA im Wald (12% der installierten Windleistung)
  • Schultes erweitertes Argument: In Teil 2a rechnet Schulte anhand eines konkreten Beispiels vor, dass für 4 Anlagen auf einem bewaldeten Höhenrücken 10 Hektar dauerhaft gerodet wurden, plus 3 km Zufahrtswege und 1,6 km erweiterte Waldwege, die nicht in der 10-Hektar-Zahl enthalten seien - woraus er “de facto mehr als 2,5 Hektar pro Anlage” ableitet. Hierzu: Die 0,51 ha der Fachagentur umfassen laut deren Definition die dauerhaft freizuhaltende Fläche einschließlich der Zufahrt zur Anlage (FA Wind und Solar, Kompaktwissen Windenergie im Wald, Sept. 2025). Dass in Einzelfällen - je nach Standort und vorhandener Wegeinfrastruktur - zusätzlicher Wegebau anfällt, ist richtig. Die meisten Zufahrtswege nutzen und verbreitern bestehende Forstwege.

Welcher Kontext fehlt:

  • Dauerhaft beanspruchte Waldfläche gesamt: ca. 1.292 Hektar. Bei 11.500.000 Hektar Gesamtwaldfläche Deutschlands sind das 0,011%.
  • Zum Vergleich: Waldschäden (Borkenkäfer, Dürre, Sturm) 2018-2023: ca. 500.000 Hektar Wiederaufforstungsbedarf (BMLEH). Täglicher Flächenverbrauch Deutschland: ca. 50 Hektar/Tag (UBA, alle Nutzungen).
  • Temporäre Flächen werden aufgeforstet. Nach Betriebsende (ca. 20 Jahre) auch die dauerhaften.
  • Kompensationspflicht: Für jede dauerhaft gerodete Waldfläche muss nach Landeswaldgesetz eine gleichwertige Ersatzaufforstung erfolgen - oft mit ökologisch höherwertigem Mischwald.
  • Standortwahl: Der Großteil der Wald-WKA steht in bewirtschaftetem Wald (Fichten-/Kiefernplantagen), nicht in naturnahem Altwald. In Nationalparks und Naturschutzgebieten sind WKA aufgrund der Schutzvorschriften (§§ 23, 24 BNatSchG) faktisch ausgeschlossen.
  • Kein pauschaler Ausschluss: Das Bundesverfassungsgericht hat ein ausnahmsloses Verbot von Windenergieanlagen im Wald für verfassungswidrig erklärt. Der Ausbau der Windkraft leistet einen “sachlich unverzichtbaren Beitrag” zur verfassungsrechtlich gebotenen Begrenzung des Klimawandels nach Art. 20a GG (BVerfG, 27.09.2022, 1 BvR 2661/21).
  • CO2-Bilanz ist positiv: Der CO2-Verlust durch Rodung (ca. 400 t CO2-Äquivalente pro Anlage) wird im ersten Betriebsjahr kompensiert: Eine WKA vermeidet 3.100-4.200 t CO2/Jahr.

Quellen: Fachagentur Wind und Solar, Analyse Wind im Wald (PDF, 10. Aufl. 2025), KNE: Waldinanspruchnahme, UBA Themenkompass (PDF), Top Agrar

Behauptung 16: "CO2-Einsparung aller deutschen Wald-Windräder = 7 Stunden CO2-Ausstoß Chinas"

RECHNERISCH RICHTIG, KONTEXT FEHLT
”Die eher optimistische Gesamtvermeidung an CO2 aller Windräder im Wald in Deutschland pro Jahr entspricht damit sehr optimistisch maximal etwa dem Ausstoß an CO2 von China in 7 Stunden. 7 Stunden.” […] “Selbst bei 10.000 Windrädern im Wald in Deutschland wird es nur einen Effekt auf den CO2 Gehalt der Atmosphäre geben, der im Bereich der nicht messbaren Folklore liegen wird, wenn überhaupt.”
- Prof. Schulte, Teil 2a, Entwaldung (02:55 / 03:10)

Was stimmt - die Rechnung geht auf:

  • Ca. 2.500 Wald-Windräder mit 7.400 MW Gesamtleistung
  • Bei ca. 1.900 Volllaststunden/Jahr: ca. 14 TWh Strom, ca. 8,4 Mio. Tonnen CO2-Vermeidung/Jahr
  • China 2024: ca. 12,6 Gigatonnen CO2/Jahr, pro Stunde ca. 1,44 Mio. Tonnen
  • 7 Stunden China = ca. 10,1 Mio. Tonnen CO2 - das passt ungefähr

Welcher Kontext fehlt:

  • Der Vergleich bezieht sich nur auf Wald-WKA. Schulte vergleicht die ca. 2.500 Wald-WKA (12% der installierten Windleistung) mit ganz China. Die gesamte deutsche Windkraft (29.000+ Anlagen) spart ca. 100 Mio. Tonnen CO2/Jahr ein - das entspricht ca. 70 Stunden oder fast 3 Tagen China.
  • Jede Einzelmaßnahme jedes Landes wirkt gegen Chinas Gesamtausstoß gering. Zum Vergleich: Deutschlands gesamte CO2-Emissionen (ca. 650 Mio. t) entsprechen ca. 19 Tagen China. Bayerns Gesamtemissionen ca. 2 Tagen. Die Methode kann jede Maßnahme klein erscheinen lassen - aber das ist kein Argument gegen die Maßnahme selbst.
  • China baut selbst Erneuerbare aus. China installierte 2024 mehr Wind- und Solarleistung als der Rest der Welt zusammen. Chinas CO2-Emissionen stagnieren seit 2024.

Quellen: Fachagentur Wind und Solar, Carbon Brief: China CO2, Wikipedia: China Emissionen, Correctiv: CO2-Bilanz WKA vs. Wald

Behauptung 17: "Mehr als 200.000 Fledermäuse sterben pro Jahr an Windkraftanlagen"

ZAHL PLAUSIBEL, KONTEXT FEHLT
”Zitat: Wir müssen damit rechnen, dass pro Jahr mehr als 200.000 Fledermäuse an Windkraftanlagen in Deutschland versterben.”
- Prof. Schulte, Teil 4, Natur- und Artenschutz (23:39), Schulte leitet dies explizit als “Zitat” ein, vermutlich von Christian Voigt, Leibniz-IZW

Was Schulte sagt:

Er zitiert eine Schätzung, dass pro Jahr mehr als 200.000 Fledermäuse an Windkraftanlagen in Deutschland sterben.

Was die Quellen sagen:

  • Die Zahl stammt ursprünglich aus einer Hochrechnung des NABU-Expertenworkshops 2012: ca. 10 Fledermäuse pro Anlage und Jahr, multipliziert mit der damaligen Anlagenzahl.
  • Voigt et al. (2024, BioScience, DOI: 10.1093/biosci/biae023) bestätigen die Größenordnung: Ohne Schutzmaßnahmen sterben durchschnittlich 14 Fledermäuse pro Anlage und Jahr, an manchen Standorten über 100.
  • Die Deutsche Wildtierstiftung nennt eine Schätzung von 250.000 pro Jahr.

Was fehlt:

  • Die 200.000er-Zahl gilt für Anlagen ohne Abschaltmaßnahmen. Laut Voigt et al. (2024) laufen in Deutschland 18.000 von 30.000 Onshore-Anlagen (~60%) ohne Fledermausschutz-Abschaltung. Bei diesen Anlagen tritt die hohe Mortalität auf.
  • Die Lösung existiert und ist kostengünstig: Abschaltalgorithmen (Abschaltung bei niedrigem Wind während der Nacht) können die Fledermausmortalität um mehr als 80% reduzieren, wobei die tatsächliche Reduktion laut Voigt et al. typischerweise geringer ausfällt. Ertragsverlust: 1-4% (Voigt et al. 2024).
  • Schulte präsentiert die Zahl als unlösbares Problem der Windkraft. Die Studie, aus der die Zahl stammt, fordert die Lösung gleich mit: verpflichtende Abschaltmaßnahmen für alle Anlagen.
  • Das BfN hat 2024 eine bundesweite Signifikanzschwelle erarbeitet (weniger als 1 Tier pro Anlage und Jahr als Zielwert).
  • Differenzierung nach Arten: 80% der Schlagopfer entfallen auf drei Arten (Abendsegler, Rauhaut-, Zwergfledermaus), die in größerer Höhe fliegen. Bodennah jagende Arten wie die Bechstein- und Mopsfledermaus (1-5m Flughöhe) sind laut KNE nicht kollisionsgefährdet.
  • Moderne Schutzstandards: Gondelmonitoring + ProBat-Software (bundesweiter Standard seit 2014). NRW-Leitfaden: Abschaltung bei Wind unter 6 m/s und Temperatur über 10°C, 1. April bis 31. Oktober, nachts.

Zum Thema Greifvögel (ebenfalls in Teil 4: “gemäß der Wildtierstiftung dürften alleine mindestens 12.000 geschützte Greifvögel pro Jahr durch Windräder in Deutschland erschlagen werden”):

  • Schulte schreibt die Zahl der Deutschen Wildtier Stiftung zu. Die dokumentierte Kollisionsdatenbank der Vogelschutzwarte Brandenburg (Dürr-Kartei) erfasst kumuliert ca. 4.800 Kollisionsfunde (Vögel und Fledermäuse zusammen, laufend aktualisiert) - diese Zahl umfasst alle je dokumentierten Einzelfunde, nicht die jährliche Mortalität.
  • LIFE EUROKITE (EU-Projekt, 3.070 besenderte Rotmilane): Todesursachen Deutschland (n=121): Fressfeinde 41%, Schienenverkehr 12%, Straßenverkehr 10%, WEA 8%. Zwischenergebnisse (Wingspan-Konferenz Okt 2024), Peer-Review zur Todesursachen-Rangfolge steht noch aus.
  • McKenna et al. 2025 (Metaanalyse, 400+ Studien, Joule, DOI: 10.1016/j.joule.2024.11.016): Vogelschlag durch Windkraft “not substantial” (“nicht erheblich”) im Gesamtbild der Vogel-Todesursachen.
  • Rotmilan-Flughöhe: Suchflug typischerweise ~40m, selten über 80m (Biologische Station Paderborn, 346 Messungen). Rotorunterkante bei 266m-Anlagen: ~96m.
  • Windkraft insgesamt verursacht weniger als 0,1% aller Vogeltode in Deutschland. Glasscheiben: 100-115 Mio. (NABU). Katzen: 20-100 Mio. (NABU).
  • KI-basierte Antikollisionssysteme: Systeme wie IdentiFlight und ProTecBird AVES Wind erkennen Greifvögel per Kamera auf bis zu 1.000m Entfernung und lösen automatische Abschaltung aus. ProTecBird nutzt KI-Tracking-Software von Rheinmetall (ursprünglich für Flugabwehr entwickelt), in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern offiziell anerkannt. Aktuell an über 150 Turbinen in 11 Windparks installiert (DE, Litauen, Lettland, Kroatien, Frankreich).

Quellen: Voigt et al. (2024), BioScience; IZW Berlin (2024); BfN Signifikanzschwelle (2024, PDF); McKenna et al. (2025), Joule; ProBat; LIFE EUROKITE (LIFE18 NAT/AT/000048); ProTecBird (2025)

Behauptung 18: "Rotorblätter werden in Deutschland verbrannt oder illegal ins Ausland verbracht statt recycelt"

IM KERN RICHTIG, DARSTELLUNG EINSEITIG
“…wird das oberirdische Windrad mit all seinen verarbeiteten Giftstoffen tatsächlich komplett recycelt oder exportieren wir hier legal oder illegal mal wieder unsere Probleme ins Ausland?” […] “Rotorblätter werden nach ihrer Demontage in Deutschland entweder verbrannt, teilweise auch in konventionellen Müllverbrennungsanlagen, die meines Erachtens dafür nicht ausgerichtet sind oder im Ausland deponiert statt recycelt.” […] “Nichts verbrennt dreckiger und klimaschädlicher als Rotorblätter von Windkraftanlagen.” (Eigenaussage Schultes: “Kommt von mir.”)
- Prof. Schulte, Teil 3, Kontamination und Recycling (00:40 / 34:05 / 32:14)

Was stimmt:

  • Thermische Verwertung ist aktuell die Hauptmethode. Der überwiegende Anteil der GFK-Rotorblätter wird in Müllverbrennungs- oder Zementwerken thermisch verwertet. Die Glasfasern ersetzen Zuschlagstoffe, die Epoxidharze liefern Prozesswärme.
  • Illegale Exporte gab es tatsächlich. Der Fall ROTH International (Weiden/Oberpfalz): ca. 150 Tonnen GFK-Abfälle bei Jiríkov und 300 Tonnen bei Brünn (Tschechien) entdeckt. Der Geschäftsführer wurde verhaftet, die Firma meldete Insolvenz an.
  • Recycling-Kapazitäten sind tatsächlich unzureichend. Das UBA bestätigt: “Zu geringe Recyclingkapazitäten für Rückbau von Windenergieanlagen.” Die einzige große Zerkleinerungsanlage bei Bremen (Neocomp) hat den Betrieb 2023 eingestellt.

Was in der Darstellung fehlt:

  • “Illegal ins Ausland verbracht” ist kein Regelfall. Der ROTH-Fall ist ein Kriminalfall, nicht die Branchenpraxis. Er wird strafrechtlich verfolgt.
  • Deponierung in Deutschland ist seit 2005 verboten. Bilder von “vergrabenen Rotorblättern” in sozialen Medien stammen aus Wyoming (USA, 2020).
  • Recycling-Lösungen werden ausgebaut: Siemens Gamesa hat 2021 das erste vollständig recycelbare Rotorblatt (RecyclableBlade) vorgestellt. Neue thermoplastische Blätter ermöglichen 100% Recycling. Pyrolyseverfahren sind in Entwicklung. Die Windindustrie hat sich über WindEurope zu einem europaweiten Deponieverbot für Rotorblätter und zur vollständigen Wiederverwertung verpflichtet.
  • Die 90%-Recyclingquote fehlt. Ca. 90% einer Windkraftanlage (Stahl, Kupfer, Beton) sind problemlos recycelbar. Das Rotorblatt-Problem betrifft ca. 10% der Anlagenmasse.
  • Mengen im Kontext: Ca. 10.000-20.000 Tonnen Rotorblattmaterial pro Jahr (UBA-Schätzung, abhängig von Rückbaurate). Deutschland produziert ca. 412 Mio. Tonnen Abfall pro Jahr (Destatis 2021).

Quellen: EnBW: Recycling (Energiekonzern, Eigeninteresse beachten), Correctiv: Entsorgung, Euractiv: Fall Tschechien, UBA: Recyclingkapazitäten

Behauptung 19: "5-6 Milliarden Insekten pro Sommertag durch Rotoren getötet"

ZAHL KORREKT ZITIERT, EINORDNUNG DES AUTORS FEHLT
”Auch die - kein Hörfehler - in einer Publikation des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt geschätzten 5 bis 6 Milliarden Insekten pro Sommertag, die beim Durchqueren der Rotoren in Deutschland an Land bzw. im Wald sterben.”
- Prof. Schulte, Teil 4, Natur- und Artenschutz (27:52)

Was Schulte sagt:

Windkraftanlagen töten 5-6 Milliarden Insekten pro Sommertag.

Was die Quelle sagt:

  • Die Zahl stammt aus einer Modellrechnung des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt), veröffentlicht 2019 von Dr. Franz Trieb.
  • Die Studie berechnet ca. 1.200 Milliarden Insekten pro Jahr, verteilt auf ca. 200 Flugtage ergibt das 5-6 Milliarden pro Tag.
  • Die Studie ist eine Modellrechnung, keine empirische Messung.

Was fehlt:

  • Der Autor der Studie stellt selbst klar: Die Studie “schließt weder, dass Windenergie eine bedeutende Ursache des Insektenrückgangs ist, noch dass sie unbeteiligt ist.”
  • Die ökologische Bedeutung lässt sich laut DLR nicht bestimmen, weil die Gesamtgröße der Insektenpopulation unbekannt ist.
  • Schulte zitiert die Zahl, ohne die Einschränkungen des Autors zu nennen.

Quelle: Trieb, F. (2018): “Interference of Flying Insects and Wind Parks”, DLR

Behauptung 20: "Ein Windrad verlärmt 80 bis 310 Hektar Wald"

RECHNUNG KORREKT, ENTSCHEIDENDER KONTEXT FEHLT
”Das entspricht […] bei 500 bis 1000 Meter Radius einer Fläche von, richtig, 80 bis 310 Hektar, die mit hörbarem Lärm in Anspruch genommen, genutzt wird.”
- Prof. Schulte, Teil 5, Schall (09:54)

Was Schulte macht:

Er kombiniert die WHO-Empfehlung (45 dB) mit Betreiberangaben (35-45 dB in 500-1000m Entfernung) und rechnet Pi*r^2. Dann vergleicht er das Ergebnis mit den 0,5 ha der Fachagentur Wind.

Was korrekt ist:

  • Die Betreiberangaben (EnBW, NR City) sind korrekt zitiert.
  • Die WHO empfiehlt tatsächlich 45 dB LdenLden (Level day-evening-night): Über 24 Stunden gemittelter Schallpegel, bei dem Abend- und Nachtstunden stärker gewichtet werden. - allerdings als “conditional recommendation” (siehe unten).

Was fehlt:

  • Hintergrundgeräusch: Schultes Ausgangspunkt von 20 dB Waldruhe gilt bei Windstille. Da Windräder erst ab einer gewissen Windgeschwindigkeit laufen, ist es im Wald bei Betrieb in der Regel nicht mehr so still. Allerdings: Wind ist in Bodennähe oft deutlich schwächer als auf Nabenhöhe (ca. 160m), sodass das Windrad laufen kann, während es am Waldboden noch relativ ruhig ist. Eine vollständige Maskierung des Anlagengeräuschs durch natürliches Windrauschen ist daher nicht in jeder Situation gegeben.
  • Unterschiedliche Maße: Die 0,5 ha der Fachagentur beziehen sich auf physische Flächenumwandlung (Rodung, Fundament, Schotterwege). Schulte vergleicht sie mit Schallausbreitung - zwei grundverschiedene Bezugsgrößen. Eine Autobahn hätte nach derselben Methode eine “Lärmfläche” von tausenden Hektar.
  • TA LärmTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - das deutsche Regelwerk für Lärmgrenzwerte bei Anlagen aller Art, bindend für Genehmigungsbehörden. existiert: Deutschland setzt die WHO-Empfehlung durch die TA Lärm bereits um (35-45 dB je nach Gebietskategorie). Es ist nicht so, als gäbe es keinen Schutz.

Zur WHO-Empfehlung:

Schulte stellt die 45 dB als feste Gesundheitsgrenze dar. Was die WHO tatsächlich sagt (Environmental Noise Guidelines 2018, S. 77-86): Die Empfehlung ist “conditional”Bedingte Empfehlung: Geringere Sicherheit über den Nutzen, kann je nach Kontext nicht zutreffen. Im Gegensatz zu “strong” (starke Empfehlung), die die WHO z.B. für Straßen- und Fluglärm ausspricht. (bedingt) - die schwächste Kategorie. Für Straßen-, Schienen- und Fluglärm sprach die WHO starke Empfehlungen aus. Die Evidenzqualität wurde als “low” (gering) bewertet. Die einzige nachgewiesene Gesundheitswirkung war Belästigung (annoyance) - für Herz-Kreislauf, Schlafstörungen und Hörschäden gab es keine oder unzureichende Studien. Für nächtlichen Windkraftlärm machte die WHO keine Empfehlung, weil die Evidenz zu schwach war.

Quellen: WHO Environmental Noise Guidelines (2018), S. 77-86, Tabelle 42; Umweltbundesamt - Lärm von WEA; TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG)

Behauptung 21: "20 Vogelarten aus dem Prüfkatalog gestrichen"

IN DER SUBSTANZ TEILWEISE KORREKT, IRREFÜHREND FORMULIERT
“20 Vogelarten wurden durch Gesetzesänderungen des Habeck’schen Wirtschaftsministerium 2022-23 aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten einfach gestrichen.”
- Prof. Schulte, Teil 5, Schall (15:36)

Was tatsächlich passiert ist:

  • Vor 2022 gab es keinen bundesweiten gesetzlichen Katalog. Die Länder nutzten das “Helgoländer Papier”Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) von 2015. Wissenschaftliche Fachempfehlung, kein Gesetz - aber in der Genehmigungspraxis als Standard verwendet. (LAG-VSW 2015) mit über 40 Arten als Praxisstandard - eine wissenschaftliche Empfehlung, kein Gesetz.
  • §45b BNatSchG (Juli 2022) schuf erstmals eine bundesgesetzliche Liste mit 15 kollisionsgefährdeten Arten (Anlage 1). Es wurden also nicht “20 Arten gestrichen”, sondern eine neue, kürzere Liste wurde geschaffen.
  • Die Zahl “20” unterschätzt den Umfang sogar: Das Helgoländer Papier enthielt 40+ Arten.
  • Es war ein Parlamentsbeschluss (Bundestag), nicht nur eine Ministeriumsentscheidung.

Was korrekt ist:

  • Kranich und Schwarzstorch waren vorher im Helgoländer Papier als kollisionsgefährdet gelistet und fehlen in §45b. Das BVerwGBundesverwaltungsgericht - höchstes deutsches Verwaltungsgericht. (07.11.2025) bestätigte: Die Liste ist abschließend - für nicht gelistete Arten besteht kein rechtlich anerkanntes Kollisionsrisiko.
  • Die Prüfanforderungen wurden tatsächlich erheblich eingeschränkt.

Was fehlt:

  • Für nicht gelistete Arten gelten weiterhin das Störungsverbot§44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Verbietet erhebliche Störungen besonders geschützter Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Überwinterungszeiten. (§44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), der FFH-GebietsschutzSchutz nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. In FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten (Natura 2000) müssen Auswirkungen auf geschützte Arten weiterhin geprüft werden. und die EU-Vogelschutzrichtlinie. “Keinerlei Bedeutung mehr” ist daher übertrieben.
  • Das Auerhuhn war nie auf den gängigen Kollisionsrisiko-Listen für die meisten Bundesländer - es als “gestrichen” zu bezeichnen ist irreführend.

Quellen: §45b BNatSchG, Anlage 1 BNatSchG, BVerwG 07.11.2025, NABU - Rechtliche Bedenken

Behauptung 22: "Windkraft schadet dem Tourismus in Naturparken"

ANEKDOTISCHE ARGUMENTATION, KEINE EVIDENZ
”Die Menschen vor Ort wissen ganz offensichtlich, dass ein lärmender Windpark […] garantiert keinen Pluspunkt bei der Entscheidung für den nächsten Urlaub darstellt.”
- Prof. Schulte, Teil 5, Schall (32:32)

Was Schulte argumentiert:

Naturpark-Websites (Reinhardswald, Schwarzwald, Barnim) zeigen keine Fotos von Windrädern. Das beweise, dass Tourismuspraktiker wüssten, dass Windkraft dem Tourismus schadet.

Was fehlt:

  • Kein Beweis: Dass Tourismus-Websites keine Fotos von Windrädern zeigen, ist kein Beleg für Tourismusschäden. Auch Autobahnen, Mobilfunkmasten und Kläranlagen erscheinen nicht auf Tourismus-Websites.
  • Selektives Zitieren: Schulte zitiert aus der IHK-Sauerland-Studie (2022), dass 27% der Gäste sich gestört fühlen würden. Nicht erwähnt: 73% würden sich nicht gestört fühlen.
  • Keine empirische Evidenz: Es gibt keine peer-reviewte Studie, die einen messbaren Tourismusrückgang durch Windkraftanlagen belegt. Studien aus Schottland und Dänemark zeigen keinen signifikanten Effekt.
  • Anekdote statt Studie: Die gesamte Argumentation basiert auf der Abwesenheit von Windrad-Fotos auf Websites - ein argumentum ex silentioSchluss aus dem Schweigen: Aus dem Fehlen von etwas (hier: keine Windrad-Fotos) wird ein Beweis abgeleitet (hier: Windkraft schadet dem Tourismus)..
  • Gegenbeispiele: Andere Tourismus-Websites bewerben Windkraft sogar als Attraktion - etwa die Gemeinde Holtriem (begehbares Windrad als “Sehenswürdigkeit”), das Reiseland Niedersachsen (“Erlebnisland Windenergie”), der Windenergie-Wanderweg Sontra (3 km durch einen Windpark mit Lernstationen) oder die EnergieRoute Aller-Leine-Tal (Lüneburger Heide Tourismus).

Quellen: IHK Arnsberg: Windkraft-Akzeptanzstudie 2022; Scottish Government (2008): Impact of Wind Farms on Scottish Tourism

Behauptung 23: Windpacht liegt um ein Vielfaches über der "ortsüblichen" Agrar-/Forstpacht

ZAHLEN PLAUSIBEL, VERGLEICH UNZULÄSSIG
”Statt deutlich unter 400 Euro pro Hektar und Jahr gerne auch mal über 100.000 Euro pro Hektar und Jahr.”
- Prof. Schulte, CumTempore 06 (31:53), Abschnitt Wald

Was stimmt: Die Größenordnungen sind plausibel. Ackerpacht liegt im Schnitt bei rund 410 Euro/ha (2024, Statistisches Bundesamt), forstlicher Reinertrag oft bei 50-300 Euro/ha. Windpacht liegt deutlich höher.

Warum der Vergleich nicht trägt: Nutzungsverträge für Windenergieanlagen sind nach juristischer Einordnung atypische Verträge eigener Art - mit gewöhnlicher Landpacht nicht vergleichbar. Die Windpacht vergütet nicht den landwirtschaftlichen Ertrag, sondern den Wert einer knappen, genehmigten Stromerzeugungsfläche (meist als Anteil am Stromerlös). Ackerpacht und Windpacht zu vergleichen ist wie die Miete einer Werbetafel mit der Pacht eines Maisfelds - andere Nutzung, anderer Markt.

Quellen: Leinemann & Partner: Nutzungsvereinbarungen für WEA (atypischer Vertrag); Pachtzahlen: Statistisches Bundesamt (vom Autor zitiert)

Behauptung 24: Risiken (Rückbau, Verkehrssicherung, Insolvenz) liegen beim Verpächter

TEILS BERECHTIGT - ABER ANDERES THEMA
“Übernahme der Rückbaukosten bei Insolvenz und zu niedrigen Sicherheiten? Körperlich Verletzte durch Eisabwurf auch außerhalb des gepachteten Geländes?”
- Prof. Schulte, CumTempore 06 (22:03)

Was berechtigt ist: Betreibergesellschaften sind oft GmbH & Co. KGs mit geringem Haftungskapital. Wie Verträge Rückbau, Verkehrssicherung und Insolvenzrisiken verteilen, ist ein realer Punkt - Eigentümer sollten solche Verträge anwaltlich prüfen lassen.

Aber: Das hat mit “Sittenwidrigkeit der Pachthöhe” nichts zu tun und stützt die Kernthese nicht. Zum Rückbau gibt es zudem die gesetzlich geforderte Rückbausicherheit (§ 35 Abs. 5 BauGB, meist selbstschuldnerische Bankbürgschaft); laut BWE/UBA mussten Behörden bislang in keinem Fall darauf zurückgreifen.

Quellen: § 35 Abs. 5 BauGB (Rückbausicherheit)

3. Wiederkehrende Muster

Die folgende Tabelle fasst Muster zusammen, die in den geprüften Behauptungen auftreten. Die Beispiele verweisen auf die jeweiligen Behauptungen oben:

Nr.BeobachtungBeispiel
1Korrekte Daten, aber mit stärkerer Wortwahl als die QuellenÖlmengen stimmen, Quellen sagen WGK 1-2, Schulte sagt “hochgiftig”
2Bestehende Schutzmaßnahmen werden nicht erwähntAuffangwannen (AwSV), Kompensationsaufforstung, Abschaltalgorithmen, getriebelose Anlagen
3Vergleiche mit stark unterschiedlichen BezugsgrößenWald-WKA (12% der Windleistung) verglichen mit dem Gesamtausstoß Chinas - die Rechnung stimmt, aber die Methode kann jede Einzelmaßnahme klein erscheinen lassen
4Einzelfälle ohne Einordnung als AusnahmeDer ROTH-Kriminalfall (Tschechien) wird ohne Hinweis auf strafrechtliche Verfolgung genannt
5Andere Definition von Fachbegriffen ohne KenntlichmachungFledermaus-Meidungsradius (ökologische Wirkzone) wird als “Flächenverbrauch” bezeichnet, ohne klarzustellen, dass die Fachagentur damit versiegelte Fläche meint (0,5 ha)
6Zahlen aus nicht-wissenschaftlichen QuellenMikrofaserabrieb: 50-150 kg/Jahr (Rechtsanwalt Thomas Mock) vs. Onshore max. 0,15 kg/Jahr (DTU 2024, Peer-Review)
7Tonfall widerspricht Sachlichkeitsanspruch”Klimanationalismus”, “raubsozialistischer Strudel”, “Staatsfunk”, “Mietwissenschaftler”, “nützliche Idioten” (alles Teil 1) vs. Selbstbeschreibung “grundsätzlich unabhängig und überparteilich”, “wissensbasiert”
8Anti-Windkraft-Organisationen als neutrale QuellenNaturschutzinitiative e.V. (bekannte Anti-Windkraft-Organisation) und Deutsche Wildtier Stiftung werden zitiert, ohne deren Positionierung einzuordnen
9Quellenaussage gegenteilig wiedergegebenPwC-Studie: Klimaneutralität kostet ~13,2 Bio. € (günstiger als Nichtstun mit ~13,3 Bio. €). Schulte: “Kosten bis zu 13,3 Billionen” - ohne den Vergleich mit dem teureren Nichtstun-Szenario
10Eigener Peer-Review-Anspruch wird nicht eingehaltenIn Teil 5 erklärt Schulte ausführlich den Peer-Review-Prozess und warnt vor nicht-begutachteten Quellen. Sein eigenes Quellenverzeichnis enthält jedoch Publikationen bei SCIRP (als Predatory PublisherVerlage, die gegen Bezahlung publizieren, ohne echte wissenschaftliche Begutachtung. Publikationen dort gelten in der Wissenschaft nicht als qualitätsgesichert. identifiziert, z.B. Bellut-Staeck 2023), einen als verschwörungsideologisch eingestuften Blog (tkp.at) sowie Texte von Anti-Windkraft-Organisationen (Aktionskreis Energie und Naturschutz e.V.)

Wo Schulte berechtigte Punkte hat

Wo Kontext fehlt oder Angaben nicht der Quellenlage entsprechen

4. Person

MerkmalDetail
NameProf. Dr. Andreas Schulte
StudiumForstwissenschaften, Georg-August-Universität Göttingen
Promotion1988, Bodenkunde, Forschungszentrum Waldökosysteme Göttingen
Lehrstuhl2003-2023: Waldökologie, Forst- und Holzwirtschaft, WWU Münster (Institut für Landschaftsökologie, FB Geowissenschaften)
Pensioniert2023
FirmaSilvaVest GmbH (seit 2019), Geschäftsführender Gesellschafter - Wald-Investment-Beratung
Selbstbeschreibung”Grundsätzlich unabhängig und überparteilich” (Teil 1, 10:05). Verwendet zudem “wissensbasiert” als Attribut für seine Methodik (Teil 1, 03:29)

Quellen: Wikipedia, Uni Münster CRIS, SilvaVest, cumtempore.info

Selbstbeschreibung vs. Tonfall

Schulte beschreibt seinen Kanal als “grundsätzlich unabhängig und überparteilich” (Teil 1, 10:05) und seinen Ansatz als “wissensbasiert” (Teil 1, 03:29). Er betont: “Ich bin nicht in einer Partei und gar nicht grundsätzlich gegen Windenergie oder Klimaschutz” (Teil 1, 23:56). In denselben Videos verwendet er Begriffe wie “Klimanationalismus”, “raubsozialistischer Strudel”, “Staatsfunk”, “Leibmedien” (für öffentlich-rechtliche Medien), “nützliche Idioten”, “Mietwissenschaftler” und “als NGOs getarnte Lobbyisten” (Teil 1). Diese Wortwahl steht im Widerspruch zu seinem eigenen Anspruch einer sachlich-wissenschaftlichen Darstellung.

Möglicher Interessenkonflikt

Schulte ist neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit geschäftsführender Gesellschafter der SilvaVest GmbH (Sitz Münster), die zu Wald-Investments berät. Diese Doppelrolle als pensionierter Wissenschaftler und Geschäftsführer eines Wald-Investment-Unternehmens wurde unter anderem von der taz und Klimareporter thematisiert - dort allerdings im Kontext seiner Kritik am UBA zur Holzverbrennung, nicht zur Windkraft. Ob ein konkreter geschäftlicher Interessenkonflikt bei der Windkraft-Thematik besteht, ist nicht belegt.

Verbreitung

PlattformArtEigenverantwortlich
YouTube (CumTempore)Eigener Kanal, ca. 8.800 Abonnenten, 46 Videos (seit Mai 2024)Ja
cumtempore.infoEigene WebsiteJa
Achse des Guten (achgut.com)Serie “Windräder, Wald und Wahrheit”Ja (aktive Publikation)
KontrafunkInterviewsJa (aktive Teilnahme)
EIKEVeröffentlicht seine InhalteUnklar
VernunftkraftListet seine VorträgeUnklar
BürgerinitiativenTeilen Videos als ArgumentationshilfeNein (Drittverbreitung)

5. YouTube-Serie “Gegenwind: Windkraft im Wald”

TeilTitelAufrufeLänge
1Einleitung (05.12.2025)17.00433:36
2aEntwaldung - Bei uns in Deutschland (07.01.2026)11.25937:41
2bDeforestation - In our climate colonies (englisch)6.46135:49
3Kontamination und Recycling (13.02.2026)8.78637:06
4Natur- und Artenschutz (20.03.2026)7.14732:16
5Gefahren für den Menschen: Schall, Infraschall, Erholung (24.04.2026)-34:30
6Sittenwidrige Pachtverträge zum Bau von Windkraftanlagen (19.06.2026)-37:16

Quelle: YouTube-Kanal CumTempore, Stand Juni 2026. 6 deutschsprachige Teile + 1 englische Version veröffentlicht. Teil 6 (Pachtverträge) verlässt das Wald-Thema; seine sechs Behauptungen sind oben nach Härte in die Liste einsortiert (Kennzeichnung V06).

6. Bezug Nottuln

MerkmalDetail
Vortrag29.04.2026, Forum Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln, ca. 100 Besucher. Faktencheck des Vortrags
Einladung durchGegenwind Nottuln
BewerbungZwei Facebook-Flyer (April 2026). Schulte wird als “renommierter Forstwissenschaftler” und “renommierter Waldökologe” vorgestellt, der “Aussagen der Windkraftlobby fundiert und faktenbasiert” hinterfragt und widerlegt. Untertitel: “UNABHÄNGIG. SACHLICH. HÖRENSWERT.”
Regionale Autorität20 Jahre Lehrstuhl an der WWU Münster
Direkte Videos zu NottulnKeine (Stand April 2026)
ZielgruppeSerie richtet sich explizit an “Mitglieder von Bürgerinitiativen”
Kontaktkanäle GegenwindFacebook-Seite, WhatsApp-Gruppe, E-Mail (gegenwind-nottuln@outlook.de)

Hinweis: Schultes Videos enthalten keinen direkten Bezug zu Nottuln oder Stockum. Die Argumente seiner Serie - Mineralöle, PFAS, Waldrodung, CO2-Bilanz - decken sich aber mit den Themen, die Gegenwind Nottuln in der lokalen Debatte verwendet. Die Bewerbung durch Gegenwind Nottuln positioniert Schulte explizit als Gegenstimme zur “Windkraftlobby” - die Flyer-Formulierung “widerlegt Aussagen der Windkraftlobby” geht über Schultes eigenen Anspruch einer ergebnisoffenen Darstellung hinaus.

7. Öffentliche Einordnung

Es existieren keine systematischen Faktenchecks zu Schultes Windkraft-Serie - weder von Correctiv, Volksverpetzer noch klimafakten.de (Stand April 2026). Seine Windkraft-Thesen sind nicht peer-reviewed erschienen.

Dokumentierte Kritik beschränkt sich auf den Interessenkonflikt:

MediumInhalt
taz”Waldlobby attackiert Umweltbundesamt” - Doppelrolle als Wissenschaftler und SilvaVest-GF thematisiert
KlimareporterEinordnung als “Waldlobby”
UtopiaInteressenkonflikt dokumentiert: kritisiert UBA, ist gleichzeitig GF eines Wald-Investment-Unternehmens

Indirekte Widerlegungen (ohne Schulte namentlich zu nennen):

8. Quellenverzeichnis

Person und Kanal

Faktencheck-Quellen

Kritik an Schulte